Hallo, vielleicht kann hier jemand Auskunft geben.
Angenommen Person A hat eine Geldsumme von 20.000,- Euro privat an Person B verliehen.
Person B hat geschäftlich Konkurs angemeldet und wie üblich seinen gesamten Besitz an seine Frau überschrieben.
Vom Gericht hat Person A Recht bekommen und darf die Rückzahlung fordern, z.B. durch Pfändung eines Teiles des Gehaltes.
Person B ist wahrscheinlich aber arbeitslos gemeldet. Person A weiss aber, dass Person B des öfteren mit einem Firmenfahrzeug einer Firma unterwegs ist. Person B macht aber die Aussage, dass es sich hierbei um einen Freundschaftsdienst handelt. Auf eine von Anwalt A geforderte eidesstatliche Erklärung antwortet Person B nicht. Dadurch sind momentan alle Mittel von Person A ausgeschöpft.
Laut Anwalt von Person A wäre es unklug den Chef der betreffenden Firma einfach anzurufen, warum auch immer. Wie könnte Person A also raus finden oder wo könnte man sich erkundigen, ob und in welchem Anstellungsverhältnis Person B in der Firma angestellt ist, um evtl. eine Pfändung einzuleiten? Ab wann ist ein Freundschaftdienst eigentlich Schwarzarbeit, wenn man eine Bezahlung nicht nachweisen kann?
Danke erstmal
Gruß Strolch
Moin,
man könnte unverbindlich bei dieser Firma anrufen und Herrn B verlangen.
Entweder bekommt man die Antwort das Herr B dort nicht erreichbar ist oder man wird verbunden.
Alternativ könnte man einen Privatdetektiv beauftragen oder sich selbst auf die Lauer legen.
Wenn sich dann der Verdacht erhärtet, das Herr B einer regelmässigen Beschäftigung nachgeht kann man weitersehen.
Ich würde behaupten, der Anwalt hat Recht mit der Ansicht dort einfach den Chef anzurufen sei unklug.
Wenn Herr B dort evtl. zwar tatsächlich arbeitet, aber nicht auf dem legalen Weg, wird der Chef entsprechend antworten bzw. reagieren.
Gruss Jakob
leider geht das mit dem Anruf in der Firma nicht so einfach, da es sich um eine Baufirma handelt und die Mitarbeiter auf den Baustellen unterweges sind. Es ist nicht einmal klar, ob der Chef der Firma überhaupt offizielle Angestellte hat. Das Person B mehr oder weniger regelmäßig für die Firma arbeitet, ist klar, aber wie soll man ihm nachweisen, dass er dafür Geld bekommt?
Privatdedektive sind recht teuer und sämtliche Auskünfte hat Person A schon selber eingeholt. Könnte Person A oder dessen Anwalt sich trotz Datenschutz auf irgend einem Amt erkundigen, ob Person B in einem Arbeitsverhältnis steht oder Arbeitslos gemeldet ist?
Angenommen Person B ist arbeitslos gemeldet und arbeitet schwarz oder offiziell auf 400,- Euro Basis. Wie könnte Person A evtl. doch noch an sein Geld kommen? Gäbe es evtl. noch andere legale Möglichkeiten?
STrolch
Moin,
leider geht das mit dem Anruf in der Firma nicht so einfach,
da es sich um eine Baufirma handelt und die Mitarbeiter auf
den Baustellen unterweges sind. Es ist nicht einmal klar, ob
der Chef der Firma überhaupt offizielle Angestellte hat. Das
Person B mehr oder weniger regelmäßig für die Firma arbeitet,
ist klar, aber wie soll man ihm nachweisen, dass er dafür Geld
bekommt?
Oha, das ist eine schwierige Kiste.
Da wird man wohl auf eine Mauer des Schweigens stossen.
Sorry, da geht mir die Luft aus, was die Möglichkeiten betrifft, zumindest die legalen 
Gruss Jakob