Auskunft über Einkünfte bei der Krankenkasse

Hallo,
ein Mitglied einer Krankenkasse war längere Zeit im Ausland und hat währenddessen seine gesetzl. KV in Deutschland ruhen lassen. Nach der Rückkehr nach Deutschland möchte jenes Mitglied seine gesetzl. KV wieder aktivieren. Jenes Mitglied wird von der KV nun um Auskunft über derzeitige Einkünfte gebeten. Derzeit ist das Mitglied jedoch ohne Einkünfte, lebt also von seinem Ersparten.

Würde die KV den Mindestsatz veranschlagen oder würde das Ersparte in irgendeiner Weise für die Beitragsbemessung relevant sein?

Was müsste jenes KV-Mitglied in diesem konkreten Fall seiner KV mitteilen?

MfG, Preuß

Hallo,
Erspartes, also vorhandenes Vermögen ist nicht beitragspflichtig, wohl aber die Kapitalerträge aus diesem Vermögen.
Wenn diese unter 800,00 € monatlich liegen (davon gehe ich mal aus)
kann er seiner Kasse schriftlich den Sachverhalt erklären und wird nach nach der Mindesbemessungsgrenze eingestuft was einen monatlichen Beitrag von ca. 149,00 € (incl. Pflöegeversicherung) ausmacht.
Gruß
Czauderna