Hallo,
ein Mitglied einer Krankenkasse war längere Zeit im Ausland und hat währenddessen seine gesetzl. KV in Deutschland ruhen lassen. Nach der Rückkehr nach Deutschland möchte jenes Mitglied seine gesetzl. KV wieder aktivieren. Jenes Mitglied wird von der KV nun um Auskunft über derzeitige Einkünfte gebeten. Derzeit ist das Mitglied jedoch ohne Einkünfte, lebt also von seinem Ersparten.
Würde die KV den Mindestsatz veranschlagen oder würde das Ersparte in irgendeiner Weise für die Beitragsbemessung relevant sein?
Was müsste jenes KV-Mitglied in diesem konkreten Fall seiner KV mitteilen?
MfG, Preuß