Guten Tag,
folgende Situtation:
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Arbeitnehmer, ausschließlich nichtselbständige Arbeit, ausschließlich ein „ganz normales Angestelltenverhältnis“
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Gibt in seiner Einkommensteuererklärung die tatsächlich geleisteten Fahrten Arbeit-Wohnung (täglich 70km einfach) mit dem Privat PKW an
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Bringt auf Anfrage des Finanzamtes als Nachweis der gefahrenen KM eine Kopie des Wartungsheftes bei
Nun ist aus dem Wartungsheft ersichtlich, dass innerhalb von etwa 5 Monaten mit dem PKW ca. 35000km zurückgelegt wurden. Abzüglich der Fahrten zur Arbeitsstätte (ca. 14000km) bleibt also ein Rest von ca. 20000km an Privatfahrten innerhalb von 5 Monaten.
Nun erfolgt ein erneutes Schreiben des Sachbearbeiters vom Finanzamt, in dem der Antragsteller aufgefordert wird, eine Aufstellung ÜBER SEINE PRIVATFAHRTEN zu machen, da diese wesentlich über einer „geschätzten privaten Nutzung des PKWs“ liegen.
Wie oft jemand privat mit dem PKW fährt, ist meiner Auffassung nach für die Anfertigung des Steuerbescheides zum einen unerheblich, da die Fahrten zur Arbeit ausreichend nachgewiesen wurden, zum anderen stellt sich die Frage, wie ein Sachbearbeiter eine private Fahrleistung schätzen will - das ist doch ganz allein die Privatangelegenheit jedes Bürgers, wie oft und gerne er mit seinem Auto unterwegs ist.
Was sagt Ihr zu solch einer Frage?
Danke!
Andreas