Frau B erhält Post von einer Rechtsanwaltskanzlei, in der steht, dass ihr Internetprovider die Identität von Frau B anhand ihrer IP-Adresse bestimmt und an die Rechtsanwaltskanzlei weitergegeben hat.
Frau B fragt nun zur Verifikation bei ihrem Provider nach, ob diese Weitergabe stattgefunden hat. Darf/Muss der Provider ihr mitteilen, ob und falls ja an wen, die Daten von Frau B weitergegeben wurden.
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Es gibt in der Tat Rechtsanwälte, die sich mit solchen „Idenditätswahrnehmungen“ eine goldene Nase verdienen. Ob nun begründet, oder unbegründet ist zunächst wurscht. Diese Kanzleien vertreten entweder tatsächliche Rechteinhaber, oder sie arbeiten mit Menschen zusammen, denen es gelingt mit spezieller Sofware das Internet zu durchforsten, um auf IP-Adressen zu stoßen. Diese wiederum verwenden die Rechtsanwälte, um bei sowieso überlasteten Amtsgerichten eine Klage durchzusetzen.
Gewöhnlich bekommt man ein Schreiben mit der Möglichkeit, einen geringeren Betrag zu bezahlen, mit der Aussicht bei Klageerhebung, wesentlich mehr zahlen zu müssen.
Der Internetprovider ist nun zu gar nichts verpflichtet. Weil die Person an der Hotline überhaupt keine Möglichkeit hat, IP-Adressen herauszusuchen. Außerdem müssen die nach spätestens 80 Tagen gelöscht werden.
Frau B fragt nun zur Verifikation bei ihrem Provider nach, ob
diese Weitergabe stattgefunden hat. Darf/Muss der Provider ihr
mitteilen, ob und falls ja an wen, die Daten von Frau B
weitergegeben wurden.
Generell besteht nach §34(1) Bundesdatenschutzgesetz eine Auskunftspflicht. Nur ist es oft schwer, das zeitnah durchzusetzen, je nach Provider. Mit einem Anwalt und der Drohung eines Ordungswidrigkeitsverfahren durch den Landesdatenschutzbeauftragten klappt es dann evtl. schneller.