Auskunft vom Vormund der Mutter?

Guten Tag,
meine Frage ist folgende:
Ist der Vormund (Rechtsanwalt) der an Alzheimer erkrankten Mutter verpflichtet, dem Sohn Auskunft über die aktuellen Vermögensverhältnisse der Mutter zu geben?

Bitte nur professionelle Antworten!
Vielen Dank im Voraus!

Gruss, John

Hallo John,

grundsätzlich muss ein Betreuer nahen Angehörigen, die nicht zum Betreuer bestellt worden sind, keine Auskunft geben. Nach § 1901 Absatz 2 BGB muss der Betreuer sein Handeln auf das Wohl der Betreuten (deine Mutter) ausrichten. Warum soll es dem Wohl deiner Mutter entsprechen, wenn Du Überblick über ihr Vermögen hast?

Ich kann mir allenfalls Auskunftsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung vorstellen. Sprich, deine Mutter will über den Betreuer von Dir gesetzlichen Unterhalt haben. Zur Prüfung der Bedürftigkeit, wird dann der Betreuer Auskunft über Einkommen und Vermögen geben müssen.

Andere Gründe wird es kaum geben. Wenn Du mir konkret sagst, warum Du um Auskunft ersuchst, kann ich Dir genau(er) antworten.

Gruß crickelcrackel

Hallo John,

der Vormund/Betreuer ist nur verpflichtet dem Gericht Auskunft über die Vermögensverhältnisse zu geben. Nicht aber den Angehörigen.
Mit freundlichen Grüßen
V.S.