Auskunft Vorstrafe?

Hallo Experten,

mal angenommen man wolle erfahren ob eine bestimmte Person vorbestraft ist.

Wie könnte man das herausfinden?

Danke
Bastett

Hallo Experten,

mal angenommen man wolle erfahren ob eine bestimmte Person
vorbestraft ist.

Wie könnte man das herausfinden?

Man könnte die entsprechende Person mal fragen.

Hallo!

Wie könnte man das herausfinden?

Man könnte die entsprechende Person mal fragen.

Auf den ersten Blick mal wieder eine - gelinde gesagt - fragwürdige Antwort. Sie hat aber einen wahren Kern: Einfach so aus Spaß mal beim Bundeszentralregister anfragen is nich, Gott sei Dank! Das Stichwort lautet „Datenschutz“.

Hallo!

einfach mal nachfragen:
http://www.bundeszentralregister.de/bzr/bzr4.html

Einfach mal lesen:

Über Dritte erhalten ausschließlich Behörden Auskunft aus dem Zentralregister.

Moin,

Einfach mal lesen:

ich habe das gelesen :smile:))

Gruß Ralf

Hallo Experten,

mal angenommen man wolle erfahren ob eine bestimmte Person
vorbestraft ist.

Wie könnte man das herausfinden?

Ohne dessen Einwilligung und außerhalb eines Strafverfahrens gibt es hierzu keine legale Möglichkeit. Mit Einwilligung würde bedeuten, dass man sich ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen lässt.

Nicht mal die Staatsanwaltschaften dürfen ohne Aktenbezug beim Zentralregister Einsicht nehmen.

Gruß vom Wiz

Aber wie verhält es sich mit dem Umstand, dass die meisten Prozesse öffentlich sind, d.h., der Angeklagte mit Namen bekannt ist, das Urteil auch nicht im Geheimen verkündet wird? Ab wann beginnt der Datenschutz?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Aber wie verhält es sich mit dem Umstand, dass die meisten
Prozesse öffentlich sind, d.h., der Angeklagte mit Namen
bekannt ist, das Urteil auch nicht im Geheimen verkündet wird?
Ab wann beginnt der Datenschutz?

Öffentliche Verfahren dienen der Transparenz der Gerichte und bieten eine gewisse Kontrolle der Justiz durch die Allgemeinheit. Insbesondere gestatten sie den vom Verfahren Betroffenen, die nicht zwangsläufig auch Verfahrensbeteiligte sein müssen, die Teilnahme an der gerichtlichen Entscheidungsfindung. Und damit ist dann auch schon Schluss. D.h. die Öffentlichkeit gibt es nur im Saal und auf dem Terminzettel. Keine Fernsehübertragung (Kleine Ausnahmen inzwischen beim BVerfG bei der Urteilsverkündung), keine Urteilsveröffentlichungen mit Namensnennung, … Konkrete Namen findest Du als unbeteiligter Dritter also nur soweit wie diese gerade notwendig sind, um das Verfahren als solches abwickeln zu können, diese also unumgänglich verwendet werden müssen. Überall dort, wo hierauf verzichtet werden kann, wird auch hierauf verzichtet.

Gruß vom Wiz