Auskunftpflicht Sozialamt

Meine Frage lautet gezielter:
Rentnerin,(72) hat einen Parkinsonkranken Sohn (52) der jetzt in EU-Rente gekommen ist mit Zuzahlung vom Sozialamt. Sie muss jetzt dem Amt ihre „Vermögensverhältnisse“ aufdecken. Ihr Haus ist noch nicht bezahlt, kleine Rente, Gott sein Dank ein 400 Euro Job, sonst ginge gar nichts, kein Barvermögen

INWIEWEIT WIRD AUCH DER 400-EURO JOB MIT ANGERECHNET?

Steuererklärung ist -0-.

Sie füttert ihn sowieso teilweise mit durch, aber sie hat so das Gefühl, dass die Behörden ihr noch das letzte Hemd ausziehen wollen.

Hallo,

Meine Frage lautet gezielter: Rentnerin,(72) hat einen Parkinsonkranken Sohn (52) der jetzt in EU-Rente gekommen ist mit Zuzahlung vom Sozialamt. Sie muss jetzt dem Amt ihre „Vermögensverhältnisse“ aufdecken.

Weil sie Grundsicherung beantragt hat? Oder weil das Sozialamt prüfen will, ob sie etwas zum Unterhalt des Sohnes beisteuern muss?

Ihr Haus ist noch nicht bezahlt, kleine Rente, Gott sein Dank ein 400 Euro Job, sonst ginge gar nichts, kein Barvermögen

INWIEWEIT WIRD AUCH DER 400-EURO JOB MIT ANGERECHNET?

Mit den entsprechenden Freibeträgen.

Steuererklärung ist -0-.

Sie füttert ihn sowieso teilweise mit durch, aber sie hat so das Gefühl, dass die Behörden ihr noch das letzte Hemd ausziehen wollen.

Nee, die wollen/müssen erstmal nur die Ansprüche prüfen, bevor die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird.

Grüße

Hallo,

kleine Rente ist eine schwammige Bezifferung der Höhe des Renteneinkommens.

Da wären einige Fragen vorab zu klären:

wohnt der Sohn im Hause der Rentnerin?
Bezieht die Rentnerin 1 oder mehrere Renten und ist die Rentnerin „dauerhaft krank“.

Die Rentnerin selber hat einen „Freibetrag“, und nur wenn ihre Einkünfte über den Freibetrag/Selbstbehalt liegen, kann sie zur Unterhaltspflicht für den Sohn herangezogen werden.

Wenn die Rentnerin beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen Diätnahrung zu sich nehmen muss, ist ihr Freibetrag höher.
Ohne weitere detaillierte Auskünfte kann daher nicht erklärt werden, in welcher bzw. ab welcher Höhe sie evtl. zum Unterhalt des Sohnes verpflichtet werden kann. Das Haus dient für sie als Altersruhesitz und ist nur noch dann zu verwerten, wenn dieses ein erheblicher Vermögenswert darstellen würde,
Der 400€-Job ist auch nicht in voller Höhe als Einkommen anrechenbar, allerdings fehlen hier die näheren Angaben.

si