Auskunftsanspruch bzgl. Einkommen?

Hallo,

ein Paar mit gemeinsamem Kind trennt sich, sie erhält das Sorgerecht, er die Zahlungspflicht. So weit, so schlecht. Da er noch in der Ausbildung ist, zahlt die Unterhaltsvorschusskasse, der er seine Vermögensverhältnisse offengelegt hat.

Sie ist der Meinung, sie habe einen Auskunftsanspruch bezüglich seines Einkommens, da sie die Hoffnung hat, dadurch von ihm mehr Unterhalt zu bekommen als von der Vorschusskasse.

Er ist der Meinung, sie habe keinen Auskunftsanspruch, da er seine Verhältnisse bereits dem Amt offengelegt hat.

Wer hätte in einem solchen Fall Recht?

Gruß, hirse

Hat niemand eine Antwort?