mit Schnüffelei hat das evt. gar nichts zu tun. Eine Änderung nach §173 AO besagt, dass Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern sind, wenn nachträglich neue Tatsachen bekannt werden die zu einer höheren Steuer führen.
Wenn Sie also (z.B.) 230 Arbeitstage in Ihrer Steuererklärung erklärt haben und später durch eine Kontrollmitteilung (durch Feststellung einer Lohnsteueraussenprüfung bei demselben) sich raus stellt, dass Sie weniger Arbeitstage abgeleistet haben, so ist das Finanzamt zwingend daran gebunden und der Steuerbescheid ist zu ändern!
Weiterhin könnte das FA aber durch den gegebenen Untersuchungsgrundsatz nach §88 AO eigene Ermittlungen anstellen. Dabei bestimmt das FA Art und Umfang der Ermittlungen selbst. Art und Umfang richten sich dann nach den Umständen des Einzelfalles.