Auskunftserlaubnis?

Hallo, darf die Wohnungsverwaltung den Ämtern (Bezirksamt, ARGE etc) Auskunft über Daten ihres Mieters (aktuelle Wohnadresse,Auszugsdatum) geben? Vorab schonmal vielen Dank!

Warum sollten Ämter bei der Wohnungsgenossenschaft nachfragen ? Im Rahmen der Amtshilfe erhalten die Behörden alle notwendigen Angaben doch sowieso ( aktuelle Anschrift, Arbeitgeber etc ).

Im Rahmen von Ermittlungen ( Missbrauch, falsche Angaben etc ) wird ggf. dann auch bei der Wohnungsgenossenschaft ermittelt werden dürfen.

Die Meldebehörden haben einen Ermittlungsgrundsatz aufgrund § 4 Melderechtsrahmengesetz und aus den Meldegesetzen der Länder, z.B. für Schleswig-Holstein aus § 8 Abs. 2 und 3 Meldegesetz Schleswig-Holstein.
Es kann nicht in jedem Fall sichergestellt werden, dass die Daten von anderen Behörden korrekt sind bzw. bestehen in einigen Fällen auch Zweifel an der Richtigkeit des jeweils eigenen Melderegisters.

Aufgrund des Ermittlungsgrundsatzes werden die Meldebehörden dann von Amts wegen tätig und versuchen dann die richtigen Daten herauszufinden.
Dazu können sie - sofern ein mutmaßlicher Aufenthaltsort bekannt ist - die Vermietungsfirma fragen. Die Meldebehörden können aber auch in den Außendienst gehen und z. B. am vermuteten Wohnort klingeln oder nach Briefkastenschildern sehen.

Meines Wissens ist mir kein Betretungsrecht für Grundstücke und Räume bekannt, was aber keine Betretungsverbot darstellen sollte, sondern nur, dass die Meldebehörde das Grundstück nach Aufforderung wieder verlassen muss.

Quellen für o. a. Rechtsnormen:
§ 4a MRRG http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__4a.html
§ 8 MG-SH (zu§§ 4, 9 MRRG) http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jporta…