Auskunftsersuchen d. privaten KV

Hallo Forum,

ich bin seit 2 Jahre bei einer privaten KV versichert und seitdem auch leistungsfrei geblieben.

Nun möchte ich allerdings eine Gesprächstherapie machen, um meine Kindheit aufzuarbeiten, weil ich deshalb einige Probleme habe, die zwar nicht gravierend sind, mir den Alltag aber manchmal erschweren.

Bei den Gesundheitsfragen habe ich vor 2 Jahren bei Vertragsabschluß angegeben, daß bei mir in den letzten 10 Jahren keine Psychotherapie durchgeführt wurde. Dabei habe ich nicht bedacht, daß ich vor 7 Jahren einmal 3 Sitzungen bei einer Psychologin auf Kosten meiner KK in Anspruch genommen habe.

Ist jetzt mein Versicherungsschutz bei der PKV gefährdet ?
Wird meine PKV bei meiner alten Krankenkasse recherchieren, ob ich wirklich vorher noch nie psychotherapeutische Leistungen erhalten habe, wenn ich eine entsprechende Arztrechnung einreiche ?
Oder wird dies nur bei Vertragsabschluß geprüft (Der liegt ja schon 2 Jahre zurück) ?
Muß ich das nachmelden und solche Leistungen in Zukunft ausschließen lassen ?
Ich bin etwas ratlos, wer kann mir einen Tipp geben ?

Für Eure Hilfe dankt Euch im Voraus,

Marcus

hallo Marcus,
sehr gefährdet!
die meisten Versicherungen verzichten erst nach 5 Jahren auf ihr Rücktrittsrecht.
Sieh Dir mal die AVB genau an.
grüße
Raimund

Hallo Raimund,

erstmal danke für die schnelle Auskunft.

Meine AVB sagen unter §14 (Kündigung durch den Versicherer):
Der Rücktritt gemäß §§16-20 VVG(schuldhafte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht) ist ausgeschlossen, wenn seit Abschluss des Vers.-Vertrages bzw. der Erhöhung des Vers.-Schutzes drei Jahre verstrichen sind.

Der Rücktritt gemäß §§16-20 VVG ist jedoch auch nach Ablauf von drei Jahren möglich, wenn der Versicherte während der ersten drei Jahre nach Abschluss des Vers.-Vertrages bzw. Vers.-Schutzes wegen solcher Beschwerden, Krankheiten, Unfallfolgen behandelt wurde, derentwegen der Versicherer zum Rücktritt berechtigt ist.

Heißt ja eigentlich, daß ich in einem Jahr mit der Therapie beginnen könnte, weil dann ja diese 3 Jahre um sind. Allerdings ist meine alte KK für insgesamt 5 Jahre von der Schweigepflicht entbunden. Kann mir die Versicherung dann trotzdem noch etwas ablehnen ?

Viele Grüße,

Marcus

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Hallo Raimund,
was aber nicht rechtens wäre. Normal wären nämlich nur 3 Jahre.
§ 178k VVG

Gruß
Marco

Hallo Markus,

nein, normal nicht. Es sei denn, du hast es arglistig verschwiegen. Siehe auch dazu § 178k VVG.

Gruß
Marco

Hallo Marco,
also ich kann mich an 5 Jahre erinnern. Doch das lässt sich nachprüfen.
Trotzdem haarig. Denn wenn die Versicherung gemein ist, dann behauptet sie, es wäre arglicstige täuschung gewesen. Wer prozessiert dann schon?
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

das stimmt. :smile: Ich habe darüber gerade ne Prüfung gehabt und die war doch recht gut. :smile:

Aber zu deinem Thema „Prozess“: Beweis- und nachweispflichtig ist derjenige, der die günstigeren Rechte ziehen will. Dies wäre in dem Fall der Versicherer. Er müsste es also nachweisen und eine Arglist ergibt sich nach § 123 BGB. :smile:

Gruß
Marco