Auskunftspficht gegenüber Finanzamt

Liebe/-r Experte/-in,
In meiner EkST-Erklärung habe ich absetzbare Prozeßkosten nachgewiesen. Das FA fordert nun das komplette Gerichtsurteil an. Ich bin jedoch der Meinung, dass nur das Urteil, aus dem die Zahlungspflicht hervorgeht, reicht und nicht die gesamte Urteilsbegründung (insgesamt 30 Seiten) vorgelegt werden muss. Ist meine Auffassung richtig? Wo bleibt sonst meine Privatsphäre?

Für eine baldige Antwort vielen Dank.

Hallo,
das geht eindeutig gegen deine Privatsphäre! Du musst nicht das ganze Gerichtsurteil dem FA. vorlegen! Wenn du einen Anwalt hattest,müsste er das wissen.
(Hoffe dir geholfen zu haben)!?!

MfG. Bernde…

Hallo Bernd,
vielen Dank für die rasche Antwort.Einen Anwalt habe ich in dieser Sache nicht. Kennst Du evtl noch eine Fundstelle (Urteil oder Ähnliches) die unsere Auffassung begründet, damit ich diese dem FA „unter die Nase reiben“ kann. Ich würde mich sehr darüber freuen.

MfG (auch) Bernd