Auskunftspflicht

Liebe/-r Experte/-in,

inwiefern bin ich nach meiner Arbeitslosigkeit, nun selbstständig, dem Arbeitsamt, mit welchen Auskünften oder auch Unterlagen gegenüber verpflichtet?

Oder trifft dies nur bei Scheitern der selbstständigen Tätigkeit oder bei Antragstellung zur Verlängerung des Gründungszuschusses ( 9Monaten ) zu ?!

Vielen Dank in voraus,
Sovanna

Hallo Sovanna,

herzlichen Dank für die interessante Anfrage.

Wir können Ihnen von hier aus nur bedingt antworten, weil wir Ihren genauen Status nicht kennen.

Bei der für uns zustädnigen Agentur müssen unsere Existenzgründer keine Rechenschaften darüber ablegen, wenn sie einen Gründungszuschuss erhalten haben. Allerdings bei Verlängerung haben wir schon erlebt, dass der zustädnige Fallmanager den Steuerbescheid oder eine Einschätzung einer fachkundigen Stelle einsehen möchte.

Jedoch denke ich, dass wenn Sie in der misslichen Lage sind, jetzt die Verängerung beantragen müssen, realtiv schelchte Karten haben, da die Töpfe überweigend leer sind.

Aber bitte trotzdem auf jeden Fall probieren!!!

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertraauensvoll an uns über unsere Mailadresse doer Homepage.

Gern können Sie auch anrufen 07132/3819156

Viel Erfolg beruflich und privat!

Oliver Zott

Liebe Sovanna,
leider liegt hier ein internes Irrtum vor. Du hast mir eine Frage gestellt (so eine ähnliche habe ich auch), leider bin ich auf diesem Gebiet wie du nur „Interessent“ und kein Experte.
Bin erst seit gestern hier, vielleicht habe ich es falsch makiert?!
Tut mir Leid für die Umstände und ich hoffe du findest jemanden, der dir weiterhelfen kann.
Gruß,
Miss D!

hallo sovanna,
ich kann dir bei der beantwortung dieser frage nicht behilflich sein. sorry!

Hallo Sovanna,
leider ist das ein Missverständnis. ich kann dir dazu keinerlei Auskunft geben, da ich auch eine Antwortsuchende bin.
Sorry
Freidenkerladen

Hallo Sovanna,
soweit ich informiert bin, bist Du nach Genehmigung des Gründungszuschusses gegenüber der Bundesagentur zu nichts mehr verpflichtet. Ich habe jedenfalls nie wieder etwas von denen gehört.
Das Geld kommt ja auch nicht von der BA sondern von der KfW…das Arbeitsamt ist nur der Vermittler.
Das man den Gründungszuschuss verlängern kann, höre ich jetzt zum ersten mal.
Also ist das entweder neu oder Du meinst den Zuschuss zur Sozialversicherung (€300,-)
Wenn Du den Zuschuss zur Sozialversicherung verlängern willst, musst Du aber Zahlen vorlegen. D.h. Du musst der BA glaubhaft darlegen, daß Dein Geschäft in Zukunft profitabel ist oder sein wird.
Kleiner Tipp noch:
Nicht die freiwillige Weiterversicherung vergessen.
kostet nur ca. 21,- im Monat und sollte Dein Geschäft nicht funktionieren hast Du wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn ich Dir noch irgendwie anders helfen kann, gerne.
Schöne Grüße
Macius

ich habe damit leider keine erfahrung

gruß

landleben

Hallo,

tut mir leid, hatte ich dann wohl übersehen,
trotzdem vielen Dank für die Antwort!
Sovanna

hallo sovanna,
ich kann dir bei der beantwortung dieser frage nicht
behilflich sein. sorry!

Hallo,

trotzdem vielen Dank!
Sovanna

Hallo,

tut mir leid, dann viel Erfolg für Dich und Dankeschön!
Sovanna

ich habe damit leider keine erfahrung

gruß

landleben

Hallo,

trotzdem vielen Dank für die Antwort!
Sovanna

Hallo Herr Zott,

vielen Dank für Ihre Antwort-Mail und Ihr Angebot!
Es hat mir durchaus weitergeholfen und war ( erst einmal )rein interessenhalber, was wäre wenn…

Auch Ihnen alles Gute,
Sovanna

Hallo Macius,

vielen Dank für Deine Antwort, sehr informativ!
Genau, ich meinte die 300,-€ Zuschuß, die kann man wohl noch um 3 Monate verlängern, muß dies aber schon nach 6 Monaten beantragen, damit man diese nachdem 9 Monat eben erhält.
Und da lag auch meine Vermutung, dass Zahlen vorgelegt werden müßen.
Für mich war diese Anfrage ( erst einaml ) interessenhalber, was wäre wenn, denn ich war arbeitslos, bevor ich mich selbstständig gemacht habe.
Die Arbeitslosenversicherung habe ich abgeschlossen, sie kostet soagar nur 18,-€.

Also, vielen Dank, vielleicht kann ich mich auch mal nützlich machen, Sovanna

Hallo nochmal,

bzgl. meines Status, ich war arbeitslos, bevor ich mich selbstständig gemacht habe.
Macht das dann einen Unterschied?

Viele Grüße,
Sovanna

Hallo,

nun wie lange sind Sie denn schon selbständig - wenn es jetzt darum geht die Verlängerung zu beantragen, sind Sie ja wahrscheinlich noch keine 12 Monate selbstädnig.

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben und den Gründungszuschuss bekommen haben, haben Sie noch das Recht auf das KfW Gründercoaching. Dieses wird, mit 90%, (wenn man den Gründungszuschuß bekommen hat) bezuschußt. Das Gründercoaching wird mit maximal 4.000,- Euro netto abgerechnet. Dieses ermöglicht Ihnen einen von der KfW Bank zertifizierten Berater in Anspruch zu nehmen.

Ich kann Ihnen da sehr gern weitere Information geben.

Herzlichen Gruß
O. Zott