Hallo,
es hat jemand als Alleinerbe, das Erbe von einem Verstorbenen angetreten und in Erfahrung gebracht, dass der Verstorbene eine Lebensversicherung bei einer bestimmten Versicherung hatte.
Dieser hat nun bei der Versicherung angefragt, alle Details zu der Lebensversicherung zu erfahren (und z.B. Sterbeurkunde, Erbschein etc. eingeschickt).
Die Versicherung hat geantwortet, dass in der Tat ein Lebensversicherungsvertrag für den Verstorbenen existierte, dieser aber einen Dritten als Begünstigten hatte und daher die fällige Summe an diesen ausgezahlt würde. Weitere Auskünfte wurden aus Datenschutzgründen verweigert.
Frage, hat der Alleinerbe das Recht auf Auskunft aller Details (Versicherungssumme, Begünstigter) oder muss er sich mit den Angaben zufrieden geben.
Besteht Auskunftspflicht der Versicherung?
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, wo man das nachlesen kann?
Vielen Dank
Mathias