Auskunftspflicht Bafög

Erst mal einen schönen guten Tag an alle,

Meine Frage bezieht sich auf die Auskunftpflicht der Eltern beim Antrag auf Bafög eines studierenden Kindes.

Zum besseren Verständnis meiner Frage möchte ich den Sachverhalt erst einmal erläutern.

Im Juni diesen Jahres zog mein Sohn von Berlin in einem ziemlich desolaten Zustand zu mir. Ihm war direkt eine Arbeit besorgt, er verdiente gutes Geld (sollte eigentlich seine Schulden abtragen, was er aber nicht tat), und lebte voll auf meine Kosten,(egal ob Essen, Wohnen, ausgehen, Zigaretten, Auto…).Nachdem mir dann auffiel, dass er seine Schulden nicht zahlte, (Aufforderungen von Schuldnern, die mich ansprachen),fand ich es mehr als bedenklich, dass er trotz allem immer „pleite“ war. Auch meine Lebenssituation ließ ein Fortführen dieser Lebensweise nicht zu, so dass er aufgefordert wurde, sich mit an den Miet-, Neben.-, Lebenshaltungskosten zu beteiligen. Zuerst zeigte er eine Einsicht, um dann aber mit einem üblen Brief, in dem er unter anderm schrieb keinerlei Kontakte mehr mit mir haben zu wollen, in einer Nacht und Nebelaktion die Wohnung zu verlassen.

Vor einem Monat bekam ich ein Schreiben von ihm, in dem er mich aufforderte, das Formblatt über Elterneinkünfte auszufüllen. Der Brief war nicht an mich als Mutter verfasst sondern an Frau…

Darauf hin habe ich ihn angeschrieben, das Bafögamt sowie die Uni an der er studieren möchte. In allen Anschreiben habe ich klare Stellung bezogen, dass ich aus Gründen die aus dem hinterlassen Brief meines Sohnes und seinem grundsätzlichem Verhalten mir gegenüber(ich stehe mittlerweile zu allem anderen auch noch mit Schulden da, die er gemacht hatte)diesen Antrag nicht auffüllen werde. Die Brief von meinem Sohn und an ihn legte ich zu den Schreiben an das Bafögamt sowie an die Uni bei.

Heute bekam ich wieder ein Schreiben von meinem Sohn in dem er mich wieder als Frau… auffordert bis zu 20. Nov. Auskünfte zu geben. Zu seiner Person wollte er „großzügig keine Stellung nehmen“. Weiterhin droht er mir mit rechtlichen Schritten gegen mich, so wie damit, dass er mir gerichtlich meine berufliche Approbation wegen geistiger/psychischer Aufälligkeiten meiner Person entziehen lassen wolle.

Nach allem halte nicht nur ich meinen Sohn für „brandgefährlich“, im wahrsten Sinne des Wortes. Neben all meiner Befürchtungen stehe ich nun auf vor den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen, wie ich damit umgehen kann und darf.

Ich hoffe sehr, dass jemand mein Mammutschreiben gelesen hat und mir helfen kann.
Vielen vielen Dank sag ich auf jeden Fall
G.M.

Hallo Gaby,

zunächst einmal mein Bedauern über das Verhalten deines Sohnes und euer verkorkstes Verhältnis.

Trotzdem verstehe ich dein Problem nicht ganz: Wenn deine Finanzlage so ist, dass du nicht zahlen musst, sondern dein Sohn Bafoeg berechtigt ist, ist’s doch gut! Lieber ein Formular aufüllen und andere zahlen lassen als selbst zahlen zu müssen! Zumal er einen Teil ja später wieder zurückzahlen muss.

Solltest du aber mehr verdienen und musst seinen Unterhalt ganz oder teilweise finanzieren, kann ich verstehen, dass du das nicht gern tust. Dass er durch sein Verhalten seinen Anspruch „verwirkt“ hat, bezweifle ich aber doch.

Sehr viele Informationen findest du unter

http://www.bafoeg-rechner.de

Trotzdem ist deine Situation ein Sonderfall, den du mit einem Rechtsanwalt klären solltest.

dass er mir gerichtlich meine berufliche Approbation wegen
geistiger/psychischer Aufälligkeiten meiner Person entziehen lassen wolle.

Dass das eine Nötigung ist, wirst auch du wissen. Da du deinen Sohn vermutlich nicht anzeigen willst, wäre auch das ein Fall für den Rechtsanwalt, der ihm eine entsprechende Antwort zukommen lassen soll.

Aber etwas anderes. Wenn du so hilflos reagierst, vor allem auf das Letztere, hat dich das Ganze doch wohl sehr stark mitgenommen. Du solltest ärztliche Hilfe suchen, um Moral, Nerven und Selbstbewusstsein wieder aufzurichten.

Vioel Glück dabei
wünscht dir
Peggy

Hallo Gaby,

Trotzdem ist deine Situation ein Sonderfall, den du mit einem
Rechtsanwalt klären solltest.

Dazu rate ich Dir auch ganz dringend! Wenn z.B. von einem Familiengfericht festgestellt wird, dass Dein Sohn seinen Unterhaltsanspruch gegenm Dich verwirkt hatte (dazu muss es aber ganz knüppeldick kommen), ist auch die BAFöG- Stelle daran gebunden.
Ingeborg

an Peggy und Ingeborg
Hallo Peggy, hallo Ingeborg,

erst einmal bedanke ich mich ganz herzlich bei euch dafür, dass ihr euch die Zeit fürs Lesen genommen habt.

Darüber hinaus haben mir eure Antworten sehr weiter geholfen.

Peggy - ja, du hast recht. In der Tat ist es mir lieber, ein Formblatt auszufüllen, um dann nicht auch noch zahlen zu müssen.

Mein Entsetzen resultiert ist eher ein Ergebnis vieler „Kleinigkeiten“. So ist mir eine sehr suspekte „Geschichte“ bekannt ist, in die mein Sohn einmal verwickelt war. Nach einem Streit mit seiner Bekannten, von der er sich ein Auto ausgeliehen und nicht zurückgegeben hatte, brannte dies plötzlich an einem einsamen Badesee total aus. Das meinte ich auch mit „brandgefährlich“. Und das ist nur eins von vielem.

Peggy und Ingeborg - Ich werde auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt über die Geschehnisse sprechen und entsprechend Rat einholen. Noch einmal durchgelesen ist die Drohung von meinem Sohn sehr, sehr deutlich.

Noch einmal vielen lieben Dank
und ein lieber Gruß
von
Gaby