Auskunftspflicht der Arge?Oder Verweigerung?

Hallo,ich mußte 2004 zu einer psychologischen Begutachtung seitens der Arge.Darf ich es nach Antragstellung einsehen(Akteneinsicht)?Wie kann ich meinen Antrag Begründen?(!muß! ich den Antrag Begründen?)Für eine schnelle Antwort wäre ich euch wirklich sehr dankbar,vielen Dank im vorraus,Gruß Nicolei
P.s. ich wollte den Antrag so schreiben:
Antrag auf Akteneinsicht bei der ARGE Ort
An die
ARGE .Ort
Straße

Datum:

Antrag auf Akteneinsicht
Bedarfsgemeinschafts-Nr.:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage auf der Grundlage
von § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in folgende Akten:

Leistungsakte
Vermittlungsdatenbank „Verbis“
Akten des Außendienstes
Ärtzliche Gutachten
Stellungnahmen des medizinischen Dienstes

Bitte teilen Sie mir diesbezüglich einen Termin innerhalb den nächsten 14 Tagen mit.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Hallo,
ich bin in Arge-Angelegenheiten leider KEIN Experte.
Der Antrag auf Akteneinsicht liest sich aber ganz gut.
Viel Erfolg und m.f.G.
FabTBird

Hallo Nicolei

Ich lebe und arbeite in der Schweiz. Offenbar handelt es sich um einen Fall in Deutschland. Deshalb kann ich nicht helfen.
Mit freundlichen Grüssen

A. Herold

Tut mir leid, dazu kann ich leider nichts sagen. Ich denke aber, dass es klug wäre, den Rat eines Anwaltes einzuholen.

Viel Erfolg!

B. Hauck