Hallo,ich mußte 2004 zu einer psychologischen Begutachtung seitens der Arge.Darf ich es nach Antragstellung einsehen(Akteneinsicht)?Wie kann ich meinen Antrag Begründen?(!muß! ich den Antrag Begründen?)Für eine schnelle Antwort wäre ich euch wirklich sehr dankbar,vielen Dank im vorraus,Gruß Nicolei
P.s. ich wollte den Antrag so schreiben:
Antrag auf Akteneinsicht bei der ARGE Ort
An die
ARGE .Ort
Straße
Datum:
Antrag auf Akteneinsicht
Bedarfsgemeinschafts-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage auf der Grundlage
von § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in folgende Akten:
Leistungsakte
Vermittlungsdatenbank „Verbis“
Akten des Außendienstes
Ärtzliche Gutachten
Stellungnahmen des medizinischen Dienstes
Bitte teilen Sie mir diesbezüglich einen Termin innerhalb den nächsten 14 Tagen mit.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)