Ich habe für meinen Vater eine Generalvollmacht über den Tod hinaus .
Mein Vater ist 2009 verstorben .
Ich habe aber jetzt eine Sache in der ich Informationen
über einen Darlehensvertrag aus dem Jahr 2000 benötigen würde die auch meinen Vater betreffen würden .
Ist die bank verpflichtet mir Auskunft zugeben , wer den Vetrag abgeschlossen hat , auf welches Konto der Betrag ausgezahlt wurde oder wohin das Geld gegangen ist oder wofür der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde ?
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar .
Nach meinem Wissensstand gilt die Vollmacht ab dem zeitpunkt der Erteilung. Es könnte an dieser Stelle aber vll. noch ein anderes Problem geben. Die Bank hat bei vielen unterlagen eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Sollte der Kredit also nur kurze Zeit gelaufen sein, hat sie möglicherweise diese Informationen auch gar nicht mehr.