Hallo liebe Experten,
folgender Sacverhalt.
Wir haben einen eingetragenen Feuerwehr Förderverein. Dieser ist komplett unabhngig von der regulären Feuerwehr, besitzt eine eigene Satzung, einen Vorstand etc.
Nun ist unsere Verbandsgemeinde der Meinung das sie dem Förderverein einen Termin zur Mitgliederversammlung vorschreiben muss zu der sie auch noch eingeladen hat.Wobei dort auch Personen eingeladen wurden die nichts mit dem Verein zu tuen haben.
Desweitern wollen sie nun einsicht in die Kasse und die Schriftführerberichte.
Nun die Frage:
Muss ich als eigenständiger Verein der nichts mit der Verbandsgemeinde zu tuen hat, dieser Auskunft geben?
In wie weit kann bzw.darf die Verbandsgemeinde einfluss auf den Förderverein nehmen?
Vielen Dank im vorraus
Hallo!
Um die Fragen beantworten zu können, benötigt man die Satzung des Fördervereins. In dieser sollte festgehalten sein, Wer, Wann, Wen, mit Welcher Frist und Wie zu einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen hat.
Eine Beantwortung der Fragen ist nur so möglich.
Im Zweifelsfall würde ich einen Rechtsanwalt oder Notar mit der aktuellen Satzung aufsuchen und befragen.
Als Vorstand des Fördervereins könnte eventuell noch eine Rücksprache mit der Gemeinde helfen, eventuelle Missverständnisse auszuräumen.
Viele Grüße
Stephan Tenhaken
in allem bis Du eingenständig
aber gut ist es mit zu leben
Vorschreiben kann Dir nur die Satzung
Einladen das macht der _Vorstand
Einsicht gibt der Vorstand im Jahresbericht sowie im Kassenbericht
Offenheit schütz vor ungenauigkeiten