Auskunftspflicht gegenüber der GEZ

Im Forum FAQ:1214 steht bereits etwas zur Auskunftspflicht, was mir jedoch nicht ausreicht. Daher hier meine Frage:
In unserem Haushalt lebt unsere zwischenzeitlich volljährige Tochter, die jetzt von der ehemaligen GEZ, jetzt „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, angeschrieben wird und zur Auskunft aufgefordert wird hinsichtlich Rundfunkgebühren. Das 1. Schreiben haben wir schlichterding ignoriert. Jetzt liegt ein 2. Schreiben vor mit Hinweis auf die gesetzliche Auskunftspflicht. Leider macht sich die GEZ nicht die Mühe in ihrem Standardschreiben anzuführen, worauf die „gesetzliche Auskunftspflicht“ beruhen soll.
Nach eigener Recherche habe ich herausgefunden, dass der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag in seinem § 9 Abs. 1 Satz 1 wie folgt definiert:
„Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über
die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. …“

Die Frage für mich ist was sind „tatsächliche Anhaltspunkte“. Reicht die Tatsache, dass unser Kind volljährig wird dazu aus eine Auskunftspflicht gegenüber der GEZ auszulösen?
Die nächste Frage die sich mir stellt ist: Wie kommt die GEZ an die Daten unseres Kindes, wenn sie zugleich in ihrem Schreiben darlegt „Selbstverständlich werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten.“?

Weiterhin gibt die GEZ keine normale Telefonnummer oder Faxnummer an. Es sind nur 0185-Nummern mit Extrakosten angegeben. Es wird also nicht nur verlangt, dass wir Daten preisgeben, sondern wir sollen auch noch dafür bezahlen. Gleiches gilt natürlich für Rückporto oder Angaben über das Internet (was sowieso datenschutzrechtlich zweifelhaft ist).

Aufgrund des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrags helfen auch die Antworten aus den Jahren 2011 und vorher nicht unbedingt weiter.

Für sinnvolle Antworten, die nicht aus den Worten „einfach ignorieren“ bestehen wäre ich dankbar.

Hallo Uwe,
leider kann ich Dir keine positive Auskunft zu Deiner Frage geben. Die Tochter ist gemäß dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages auskunftspflichtig. Das Gesetz existiert nun mal, auch wenn es derzeit rechtlich fraglich erscheint. Die ARD, ZDF…(GEZ) wird dabei leider von der derzeitigen Justiz voll unterstützt. Die „GEZ“ darf sogar das jeweilige örtliche Einwohnermeldeamt zur Auskunft der Daten in Anspruch nehmen. Sie wären also auf eine Erpressung und Nötigung der Auskunftsleistung gar nicht angewiesen.
Es hängen aus vielerlei Gründen berechtigte Klagen an, aber mit einer Änderung im Sinne der Gerechtigkeit und des Grundgesetzes ist leider mit dem derzeitigen politischen und justiziablen System nicht zu rechnen. Die Justiz hängt voll mit drin in diesem parteilichen Diktatorensystem. Selbst nicht nach einem parteilichen Regierungswechsel nach der Wahl.
Im Grunde hilft nur noch die Anwendung des Art. 20, Abs. 4 im Grundgesetz. Dass die GEZ eine unverschämte Abzockerorganisation ist geht ja auch schon aus Deinem Hinweis der Telefongebührenerpressung hervor. Ich persönlich rufe bei denen natürlich nie an, denn das macht auch aus rechtlicher Sicht überhaupt keinen Sinn, es fehlen dann die Beweise. Ich schreibe immer ohne den Brief zu frankieren. Bisher kam er immer dort an und wurde beantwortet. Wenn sie sagen, die Datenschutzbestimmungen werden eingehalten, so ist das einfach eine Lüge. Auch davor scheuen sie sich nicht, so wenig wie alle derzeitigen Parteien.
Da Deine/Euere Tochter jedoch im gemeinsamen Haushalt wohnt, soll sie das denen einfach mitteilen. Sie ist ja somit nicht Beitragspflichtig. Wenn die Rechtmäßigkeit der Auskunftspflicht für Dich sehr wichtig ist, muss eben mit denen entsprechen korrespondiert werden. Allerdings wird das Dich nicht weiter bringen, weil sie alles ableugnen und Du als Einzelner nicht dagegen ankommst.

Was die BRD Verwaltungsorganisation und ihre hörige Presse anbelangt, hat sie die Bevölkerung inzwischen durch langjährige Gehirnwäsche erfolgreich völlig denklahm erzogen. Viele meinen einfach, das muss halt so sein. Diese Dankweise und die noch teilweise vorhandene Sättigung führt den Gesetzgeber zu derartigen ausufernden Handlungsweisen.
Es scheint so als wären die Gehirne vieler Deutschen schon komplett eingetrocknet.
Wir werden doch großformatig abgezockt.
Das hat wirklich nichts mit Demokratie zu tun. Bei über 70 % liegen derzeit unsere Steuer- und Abgabenzahlungen. Daher können und müssen wir auch große Teile Europas unter dem Zwang der Finanzoligarchie finanzieren.
Dieses EU und BRD Erpressungssystem ist eine reine Diktatur und hat mit Demokratie schon lange nichts mehr zu tun!

Kannst ja mal testen was passiert wenn Du nicht zahlst. Da fahren sie Geschütze auf wie im Krieg. Sie schicken den Gerichtsvollzieher, der jedoch nach Streichung der GVG und ZPO eigentlich gar keine Berechtigung mehr hat amtliche Aufgaben im Sinne des Vermögensentzuges zu tätigen.
Da werden keine Kosten gescheut, Justiz, Gerichtsvollzieher und Polizei
werden mobilisiert. Teilweise gibt es sogar Haft für das „Vergehen“ den Irrsinn nicht zu unterstützen. Zumindest wird sie den Bürgern angedroht, was als Nötigung anzusehen ist.
Ich darf jedoch in diesem Forum aus rechtlichen Gründen nicht zu einem Boykott aufrufen, sondern nur meine Handlungsweise aufzeichnen. So habe ich bereits voriges Jahr schon der GEZ meine Abbuchungsermächtigung entzogen. Die Überweisungen wurden manuell mit entsprechendem Hinweis auf Vorbehalt getätigt. Dabei kann auch mal die Zahlungsfrist überschritten werden. Mahnungen wurden zurückgewiesen, denn der richtige Wortlaut heißt immer noch Zahlungserinnerung. In diesem Jahr habe ich noch keinen Beitragsbescheid erhalten, somit habe ich auch noch keine Zahlung geleistet.
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag werden Datenschutzgesetze überschritten, das Zitiergebot wurde wegen Grundrechtsüberschreitung ignoriert und überhaupt ist fraglich, ob die Länder als Gesetzgeber dafür zuständig sind. Gegenüber dem Vorjahren ist es nunmehr ein Beitrag auf das bewohnen einer Wohnung bezogen und somit quasi eine „Haushaltssteuer“. Für diese bundesweite Regelung wäre das Bundes-Parlament zuständig.
Es zahlen selbst Bürger ohne Empfangsgeräte den vollen Beitrag. Ca. 3,8 Millionen Bürger nur mit Radioempfängern ausgestattet zahlen jetzt auf einen Schlag über das Dreifache der früheren Gebühr.
Firmen, Krankenhäuser und Behörden zahlen astronomische Aufschläge, welche im Grunde genommen am Ende auf den Bürger umgelegt werden. Wir zahlen also mehrfach.
Wir zahlen Gebühren für kommerzielle Sportvereine, welche zudem über die internationale Wettmafia kriminell gesteuert werden. Zudem unterstützen wir Sportarten welche bis zum Hals komplett in Dopingskandale verwickelt sind. Wir Unterstützen die FIFA, bei der ja inzwischen jeder weiß, dass dort nicht alles mit rechten Dingen zugeht.
Wir unterstützen somit indirekt kriminelle Organisationen mit den durch GEZ „demokratisch“
erpressten Beitragsgeldern.
Wir zahlen für Unterhaltungskasper wie Gottschalk, Jauch, Lanz und für Labertanten wie Maischberger, Illner usf. Wir zahlen für manipulierte Polit- und Talksendungen, für zahllose Kochsendungen, Volksmusik, uralte Konservenfilme und nennen das Kultur oder Information. Wir werden gezwungen komplett alle 22 TV-Anstalten und 67 Radiosender zu finanzieren. Ohne des Bürgers Einwendungsmöglichkeit vergrößern sie ihren Wasserkopf laufend weiter und damit auch die Kosten.
Wir finanzieren massenweise Jahresgehälter von teilweise über 300.000 Euro plus Zulagen, für nutzlose, parteihörige Intendanten. 80 Millionen Deutsche zahlen für ein längst überholtes, grundgesetzwidriges Zwangssystem. Wir zahlen insgesamt mehr als alle 2 Milliarden Chinesen für ihr TV System in China zahlen!

Beste Gruesse
Peter

Hallo Peter,
herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Zwischenzeitlich habe ich auch herausgefunden, dass der Datenschutz im § 14 des Rundfunkstaatsvertrags „aufgehoben“ wird und die Einwohnermeldeämter unsere Daten, wahrscheinlich mit hochgelobtem Datenschutz, an Gott und die Welt verkaufen (selbst an Adressverlage!). Dem kann man aber, zumindest für einen gewissen Zeitraum, einen Riegel vorschieben, indem man bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt eine „Auskunfts-/Übermittlungssperre“ beantragt. Diese verhindert dann die Weitergabe unserer Daten an jeden der bei der Verwaltung den Finger hebt. Gesetzesgrundlage hierfür ist in Rheinland-Pfalz das Meldegesetz mit den §§ 7, 34 und 35. Entsprechende Anträge gibt es anscheinend von jedem Meldeamt im Internet.
Diese Anträge habe ich für die gesamte Familie ausgefüllt und an die Stadt gesendet und hoffe, dass dann mit unseren Daten etwas sensibler umgegangen wird.
Den Kindern bringt man bei nicht alle Daten im Internet zu streuen und gleichzeitig übernimmt das die Verwaltung für uns und die Kinder!

Vielen Dank!
Uwe

Hallo Uwe
leider werden wir in allen möglichen Bereichen laufend abgezockt.
Richtig unsere Daten werden gegen Geld öffentlich gehandelt. Sogar vor der Weitergabe unserer Bankdaten schrecken manche Behörden nicht zurück. Die Praxis hat es ganz deutlich längst gezeigt.
Das erzwungene Rundfunk System ist nachweislich aus vielerlei Gründen nicht gesetzeskonform! Ebenso verstößt es gengen die sozialen Solidaritätspakte. Deshalb sollten wir auf alle Fälle Einspruch oder noch Besser gegen Bescheide Zurückweisung einlegen.
Zudem sind noch weitere Maßnahmen nützlich um dem System das Wasser abzugraben, weil juristisch derzeit leider keine Chance auf Erfolg besteht, da diese mit dem Politsystem zu eng verflochen und von ihm abhängig ist .
Mitmachen beim Kampf genen Ungerechtigkeiten ist jedoch verhältnismäßig einfach. Ich persönlich habe für mich in die Wege geleitet oder würde folgendes für mich veranlassen:
• Falls erteilt, Dauer- oder Abbuchungsauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen. Geht auch über das Internet, dort liegen Formulare vor.
• Beitragsbescheid abwarten oder wenn schon bezahlt wird diesen anfordern.
• Zahlungen eine Zeitlang einstellen.
• Mahnungen bzw. Zahlungserinnerungen abwarten.
• Gegen Mahnungen wegen der Wortwahl protestieren. Eine Mahnung brauchen wir uns von diesem gewerblichen Inkassobetrieb nicht gefallen lassen. Wir haben ja nichts verbrochen.
• Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben noch besser Zurückweisung signalisieren – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.
• Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur insofern reagieren, dass man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt und die Einschüchterungsschreiben als Nötigung abqualifiziert.
• Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, könnte man Klage einreichen. Leider macht das jedoch bei der derzeitigen gesteuerten – nichtstaatlichen – Justiz keinen Sinn. Es gibt in der BRD keinen gesetzlichen Richter und kein staatliches Gericht. Deshalb auch kein Recht!
• Daher schleppende Zahlungen mit Vorbehaltsvermerk tätigen.
Wie jeder sieht, ist der Weg klar und ohne Risiken. Wenn sehr viele mitmachen wird das System erheblich gestört und das Geld geht ihnen aus. Man muss sich hier vor Augen führen, wie empfindlich das den „öffentlich-rechtlichen“ Rundfunk trifft, wenn der Geldhahn plötzlich ein Jahr zugedreht bleibt oder nur tröpfelt!
Bei Zusammenhalt bringen wir alle das mafiöse System zu Fall – und das ist nicht einmal schwer! Selbst wenn nur 10 % mitmachen, ist die GEZ völlig überfordert.
Briefe und Mitteilung an die GEZ immer mit Kopie fertigen. Postsendungen frankiere ich nie, kommen trotzden an.
Man sollte sich immer vor Augen führen, die Rundfunkanstalten sind Ausbeuter. Der MDR hat zum Beispiel über 150 Millionen aus Beitragsgeldern bei der Lehman Brother Bank in NY mit gefährlichen Invenstmentpapieren verzockt. Die GEZ Vorstände haben Beitragsgelder in Bordellen als Spesengelder abgerechnet. Das alles ist aktenkundig.
Daher müssen wir gegen solche Systeme und Auswüchse dringend protestieren und sie nicht noch durch freiwillige Zahlungen fördern. Technisch besteht heute die Möglichkeit Programmempfang durch Bezahlsysteme zu organisieren. Wer ein entsprechendes Programm bestellt soll auch dafür bezahlen. Wer das Programm nicht sehen will und auch nicht wünscht darf nicht zur Zahlung gezwungen werden. Zahlungserpressung entspricht nicht unseren angeblich garantierten Grundrechten.

Gruss Peter

Hallo Uwe,

habe denke ich das selbe Schreiben (Erstanschreiben) wie Ihr erhalten (bei mir ist die Konstellation ähnlich). Das Erinnerungsschreiben habe ich bislang nicht erhalten. Habt ihr dem Beitragsservice zwischenzeitlich geantwortet? Wenn nein, welches Schreiben folgte dann?

Ist es jetzt generell so, dass man dem Beitragsservice Auskunft geben muss. Bis 2012 konnte man diese Briefe ja gepflegt ignorieren und musste nur darauf hoffen, dass man keinen Hausbesuch bekommt?!

Gruß
Erika

Hallo Erika,
ich habe das zwischenzeitlich nachvollzogen und mit großem Staunen festgestellt, dass die ehem. GEZ hier einen superfeinen Freibrief hat (einschl. Aufhebung des Datenschutzes etc.). Die bekommen die Daten und Adressen wohl durch die Einwohnermeldeämter frei Haus geliefert und wir dürfen uns dann mit blöden Anfragen auseinandersetzen.
Der einzige vernünftige Weg ist, einen „Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/ Übermittlungssperre“ zu stellen. Nach unseren deutschen Meldegesetzen (Bundeslandspezifisch), dürfen und müssen die Kommunen auf Anfrage Auskunft „gegen Gebühr“ erteilen. Anders ausgedrückt: Die Kommunen treiben einen schwungvollen Handel mit unseren Daten und erhöhen dann die Entsorgungskosten für die Papiertonne, weil wir soviel Werbemüll wegwerfen müssen.
Mit dem o.g. „Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/ Übermittlungssperre“ verbietet man der Kommune die Weitergabe der Daten explizit. Das Formular habe ich über die Internetseite unserer Stadtverwaltung gefunden, für jedes Familienmitglied einzeln ausgefüllt und an die Stadt geschickt.
Der Hammer ist, dass man das alle 2 Jahre neu machen muss, da ansonsten der Antrag auf Übermittlungssperre automatisch entfällt. Das ist deutscher Datenschutz!
Seltsamerweise verfallen die Bescheide vom Finanzamt für z.B. Kfz-Steuer oder Grundsteuer nicht nach 2 Jahren. Die wollen jedes Jahr aufs Neue Geld und müssen dazu keinen neuen Antrag schicken.

Viele Grüße
Uwe

Hallo Uwe,

danke für deine Antwort.

Das habe ich verstanden. Für mich war nur die Frage wie ihr weiter vorgegangen seid mit den Schreiben die Ihr erhalten habt?

Ich bisher einen Auskunftsbogen vom Beitragsservice erhalten.

Habt ihr dem Beitragsservice zwischenzeitlich geantwortet? Wenn nein, welches Schreiben folgte dann?

Ist es jetzt generell so, dass man dem Beitragsservice Auskunft geben muss. Bis 2012 konnte man diese Briefe ja gepflegt ignorieren und musste nur darauf hoffen, dass man keinen Hausbesuch bekommt?!

Gruß Erika

Hallo Erika,
zur Ersparung von weiterem Stress haben wir das Schreiben bzw. das Formular ausgefüllt und unfrankiert an die GEZ gesendet.

Gruß Uwe