Auskunftspflicht gegenüber Mutter des Freundes

Hallo,

wie würdet ihr folgende Situation sehen?

Fakten:

  • Freund (17) und Freundin (16) sind seit einem knappen halbe Jahr zusammen und haben Sex miteinander
  • als seine Mutter dies herausgefunden hat, war sie entsetzt, sie ist dagegen und „verbietet“ den Sex (keine Ahnung, ob das gesetzlich überhaupt möglich ist)
  • ihre Eltern haben nichts dagegen.
  • Ihre Eltern wissen, dass die beiden weiterhin miteinander schlafen und dass seine Mutter dagegen ist

Frage:

  • Müssen ihre Eltern seiner Mutter sagen, dass die beiden (trotz ihres Verbotes) weiterhin Sex miteinander haben (moralisch, rechtlich)?

Bin gespannt auf euere Antworten
Robin

Hallo,

sie ist dagegen und „verbietet“ den Sex (keine Ahnung, ob das gesetzlich überhaupt möglich ist)

Verbieten kann sie als Mutter erstmal alles. Rechtlich durchsetzen lässt sich das in diesem Alter bei einvernehmlichem Sex nicht.

  • Müssen ihre Eltern seiner Mutter sagen, dass die beiden (trotz ihres Verbotes) weiterhin Sex miteinander haben (moralisch, rechtlich)?

Rechtlich sicher nicht. Kuppelei ist (als Förderung sexueller Handlungen) nur bei unter 16-Jährigen ein Straftatbestand. Inwieweit sich die Eltern moralisch verpflichtet fühlen, können nur sie selbst entscheiden.

Schöne Grüße,
Jule

nein!
Hallo Robin,
also wenn ich das http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html richtig deute, dann ist Sex, ähnlich wie der eigenen Glauben ab 16 Sache des einzelnen (ok mit ein paar keinen Einschränkungen, siehe Link), aber in dem Fall ist imho alles Koscher.

  • Müssen ihre Eltern seiner Mutter sagen, dass die beiden
    (trotz ihres Verbotes) weiterhin Sex miteinander haben
    (moralisch, rechtlich)?

Nun rechtlich gesehen sage ich mal müssen ihre Eltern gar nichts, da die beiden nicht gegen ein Gesetz verstoßen. Und selbst wenn sie gegen ein Gesetz verstoßen würden bin ich mir nicht sicher, ob eine Mutter verpflichtet wäre ihr eigen Kind anzuschwärzen (vielleicht findet sich ja hier ein Jurist, das das weiß).
Thema Moral: das muss natürlich jeder selbst entscheiden, aber ich gehe mal von mir aus: Wenn ich es ok finde, dass mein Kind Sex hat, finde ich es eben ok und wenn das bei einer, sagen wir mal „christlich -puritanischen Tante“ nicht so ist, dann ist das deren Problem, ich würde mich nicht zum Spitzel von solchen Leuten machen

Bye und viel Spaß weiterhin :wink:
Leo

Richtig so. Du hast ja aussageverweigerungsrecht bei verwandten

Du hast ja aussageverweigerungsrecht bei
verwandten

Hä???

Sind die Eltern des Mädels Richter und wohnen im Gerichtssaal?

Sachen gibts… *staun*

Das heisst dass die Eltern es nicht der Grossmutter erzählen müssen :wink:

Das heisst dass die Eltern es nicht der Grossmutter erzählen
müssen :wink:

Achso. Zu viel Barabara Salesch etc. wohl eher…

Sind die Eltern des Mädels Richter und wohnen im Gerichtssaal?

Du schaust offenbar zu wenig Gerichtssendungen. Das mit der Ausageverweigerung kann sich ja nur auf diese Frage beziehen:

  • Müssen ihre Eltern seiner Mutter sagen, dass die beiden (trotz ihres Verbotes) weiterhin Sex miteinander haben (moralisch, rechtlich )?

Moggemorle meint wohl den Fall, dass seine Mutter Anzeige gegen ihre Eltern wegen Duldung von „Unzucht unter Minderjährigen“ erstattet, und diese dann die Aussage verweigern könnten, weil sie damit ihre eigene Tochter belasten würden (aktive Unzucht unter Minderjährigen…). Oder die Tochter wird angeklagt, (wegen Verführung Minderjahriger?), die Eltern werden als Zeugen geladen,…

Gruß
Axurit.