Auskunftspflicht ohne Unterhaltspflicht?

Hi,

ich bin 23, habe nach der Realschule einen Beruf gelernt und danach mein Fachabitur nachgeholt. Anschließend verbrachte ich 1 Jahr in Australien und habe ein 2. in Dtl. gearbeitet.
Ich habe deshalb jetzt Bafög beantragt, jedoch sind meine Eltern sich sicher das sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind nachdem sie meine erste Ausbildung finanziert haben. Deshalb habe ich einen Antrag auf Vorausleistung gestellt und die Dame sagte mir das dass Bafög-Amt jetzt entscheidet ob meine Eltern noch unterhaltspflichtig sind. Abgesehen davon das diese Entscheidung schon ewig dauert, schicken die meinen Eltern ständig Briefe mit der Aufforderung zur Auskunft.
Aber die sind doch gar nicht mehr Unterhaltsverpflichtet wozu müssen denn die dann Auskunft geben?!

Deshlab meine Frage, kennt sich jemand damit aus? Kann ich das irgendwie beschleunigen?

Grüße
proto

Hallo Proto,

es stimmt, soweit ich weiß, dass deine Eltern nur für die erste Ausbildung zuständig sind, und die ist ja nach deinem ersten Studium beendet. Warum geben sie denn nicht einfach Auskunft? Das würde das Ganze wohl wesentlich abkürzen.

Gruß,
Anne

Hallo Proto,

bin leider kein Bafög bzw. Unterhaltsexperte.

Hi, tut mir leid ist nicht mein Metier, ich möchte keine falsche Info geben.

lg

Sorry da kann ich nicht weiterhelfen. Vielleicht kann ein Anwalt helfen.

Wie das in diesem genau Fall ist, weiß ich leider auch nicht. Meines Wissens nach sind Eltern nach der ersten Ausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig. Das könnte sich unterscheiden, wenn die Ausbildung und das Studium inhaltlich zusammenhängen (bspw. Bankwirt mit Studium BWL). Ggü. dem Bafög-Amt sind sie aber auf jeden Fall auskunftspflichtig, um den Sachverhalt zu klären.

Hallo,

die Unterhaltspflicht endet nicht mit Abschluss einer Ausbildung, sondern ist ans Alter gekoppelt. Wenn du nach deiner Ausbildung eine Zeit von - meines Wissens - 3 Jahren gearbeitet hast, dann kannst du elternunabhängiges BaFöG beantragen. Vorher sind theoretisch deine Eltern noch verpflichtet bzw. müssen Auskunft geben.
Das sind zumindest meine Erfahrungen. Ohne Gewähr, dass es mittlerweile immer noch so ist.

Gruß anische

Kann ich Dir pauschal nicht sagen, ob Deine Eltern nicht evtl. doch unterhaltspflichtig sind, und leider mahlen die Bafög-Mühlen langsam. Elternunabhängiges Bafög bekommst Du nur nach sechs Jahren Erwerbstätigkeit, wobei die Ausbildung mitzählt, wenn das Australien-Jahr, was ich annehme, nicht mitgerechnet wird, stünde Dir kein elternunabhängiges Bafög zu - so mein Kenntnisstand.

LG
figuralis

Das Bafög-amt wird feststellen, on die Eltern zahlen müssen. Wenn nicht, brauchen die Eltern auch keine Auskunft. Ist dann nur freiwillig.

Danke schonmal,

aber warum schicken die dann ständig solche Aufforderungsschreiben mit rechtlichen Androhungen. Müssen meine Eltern erst nen Anwalt ein Schreiben verfassen lassen damit die soetwas prüfen oder kann ich das irgendwie beschleunigen? Hast du damit Erfahrung?

Hi,

wo käämen wir denn in einem Rechtstaat hin, wenn das Amt sich Informationen beschwaffen würde durch eine widerrechtliche Aufforderung zur Auskunftserteilung. Ergo: Prüft das Amt die Leistungsfähigkeit der Eltern, bevor der Staat selbst zahlt. weil die Eltern unterhaltspflichtig sind.
Auch meine Eltern haben meine kaufm. Ausbildung mit unterstützt, da unterhaltspflichtig und auch für das anschließende Studium waren die Eltern anteilig unterhaltspflichtig. Folglich irren sich Deine Eltern - sie meien nur, dass sie sich ganz sicher sind - sind es aber nicht. Auch die 100 % ige Meinung schützt nicht vor der Unterhaltspflicht!

ist aber die Frage wie dein Werdegang ist. Hast du auch erst die Ausbildung und dann das (Fach-)Abi gemacht und dann studiert. Und zwischendurch auch min. 2 Jahre gearbeitet.

Soviel ich weiß sind meine Eltern nämlich nicht mehr unterhaltspflichtig, weshalb müssen sie dann sinnlos irgendwelche Unterlagen zusammensammeln und einreichen wenn es im Endeffekt eh nicht notwendig ist?

Wenn die nicht zahlen, dann gibt es keinen Grund dafür. Locker bleiben.

Würde die Reihenfolge eine Rolle spielen - würde jeder Deine Reihenfolge wählen. Es kommt nicht auf die Reihenfolge an, als vielmehr um die Leistungsfähigkeit Deiner Eltern.

Da die Staatskassen leer sind wird jeder Leistungsfähige in die Pflicht genommen. Da die Kassen leer sind aufgrund der Raubaus der letzten Jahrzehnte müssen alle gemeinsam helfen.

Und wäre das Bafögamt nicht berechtigt und die Leistungspflicht Deiner Eltern im Falle der Leistungsfähigkeit geben, dürften sie auch keine Ermittlungen anstellen - denn ansonsten wären wir ein kommunistischer Staat.

Hallo,

ob Deine Eltern wirklich nicht mehr unterhaltspflichtig sind, kann ich Dir nicht sagen, da das von mehreren Faktoren abhängt, die nicht immer mit den üblichen Gesetzen übereinstimmen! Siehe am Besten hier:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php

Am Besten wäre Deine Eltern geben die Auskunft einfach, damit Dein Antrag nicht all zu lange braucht. In der Regel vergehen bei unkomplizierten Sachverhalten gerne 3 Monate bis zur Bewilligung!!

Viel Erfolg und lieben Gruß

Vita

Hallo,

es gibt die magische Grenze von 27 Jahren. Zumindest war es mal die 27! Heute gibt es ja auch nur noch Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr- also erkundigen wie hoch diese Grenze jetzt wirklich ist.
Bis zum 27 Lebensjahr sind deine Eltern noch für dich „verantwortlich“ und müssen falls du kein Bafög bekommst auch Unterhalt für dich bezahlen.
Einzige Ausnahme wäre die Möglichkeit Elternunabhängiges Bafög zu beziehen. Jedoch sind die Vorraussetzungen nicht gegeben (6 Jahre plus im Beruf).

Deine Eltern sind nicht nett, denn wenn Sie dem Bafögamt die Auskunft verweigern, musst du deine Eltern gerichtlich zwingen Auskunft zu geben. Deine Eltern gehen jedoch davon aus, dass du das nicht tun wirst! Wenn deine Eltern, aber wie beschrieben davon ausgehen, dass sie nicht unterhaltspflichtig sind, dann sollen sie doch einfach die Auskunft den jeweiligen Ämtern geben. Das Befögamt entscheidet ja nur über das Bafög. Bekommst du keins, so müssen deine Eltern bezahlen. Zahlen deine Eltern nach der Entscheidung des Bafögamts nicht, so musst du auch hier die Gerichte bemühen.

Gruß Opec