Wenn mich jemand mündlich meine Personalien abfragt, darf ich ihn anlügen (ausgenommen die Polizei natürlich)?
Almut
Hi,
an deinem Posting merke ich, dass du schon selbst auf dem richtigen Weg bist.
Es ist davon abhängig, wer dieser jemand ist und in welcher Funktion und in welchem Zusammenhang dies passiert.
Grundsätzlich steht in unserem Strafrecht nichts von Lügen. Du mußt nur im Gerichtsverfahren als Zeuge die Wahrheit sagen, ob du vereidigt worden bist oder nicht. Selbst als Angeklagter darfst du ungestraft lügen.
Ansonsten steht in der Bibel, dass du nicht lügen darfst. Das mußt du mit dir selbst und dem lieben Gott ausmachen.
Wenn du Amtspersonen gegenüberstehst, mußt du wahrheitsgetreu deine Personalien angeben. Das gilt bei der Polizei und selbstverständlich immer dann, wenn du als Bürger bei einer Behörde vorsprichst.
Das Lügen kann natürlich auch Folgen haben. Wenn du bei einer Täterfeststellung einen falschen Namen angibst, bekommst du eventuell Probleme wegen Tatverschleierung usw.
Bei einem Verkehrsunfall, den du verursacht hast, würde das am Ende in ein strafbares unerlaubtes Entfernen vom Unfallort enden, sehr böse!
Als Vorsicht mit solch einem Denken!
Im rein privaten Bereich, um z.B. einem Lover nicht die wahre Indentität zu verraten, kann man durchaus mit einem „Pseudonym“ arbeiten.
Gruß,
Francesco
Rumpelstielzchen-Methode…
Hallo Francesco,
Du sagst es! Gegenüber der Polizei bzw. vor Gericht tut man gut daran, seinen richtigen Namen anzugeben.
Von einem Richter am OLG Ffm. habe ich mir sogar mal sagen lassen, daß auch die Angabe eines falschen Geburtsdatums (Monsieur fand es offenbar besonders witzig, mich in Gegenwart von 16 Kerlen nach meinem Alter zu fragen:smile:) die Strafverfolgung wegen uneidlicher Falschaussage nach sich ziehen kann.
Ansonsten hängt es auch meines Erachtes davon ab, wer meinen - richtigen - Namen wissen will und ob ich mir mit einer falschen Auskunft nicht evtl. selbst ins Knie schieße.
So long
Tessa
*najaeigentlichauchnichtwirklich*
Wenn mich jemand mündlich meine Personalien abfragt, darf ich
ihn anlügen (ausgenommen die Polizei natürlich)?
Almut
Hiho
also nach § 111 OwiG kannst du alles machen, außer:
§ 111.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu tausend Deutsche Mark, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Deutsche Mark geahndet werden.
Also mit anderen Worten den Ladendetektiv o.ä. darfst du ruhig anlügen, Er wird jedoch im Zweifelsfall immer die Polizei holen. Verboten ist es aber nach § 111 nicht.
MfG