Liebe/-r Experte/-in,
hallo,
ich habe ein problem.
ich habe 2 söhne,-18.15 jahre alt.
der 15 jährige geht seit 2 jahren so gut wie garnicht zur schule und ist auch in verkehrte kreise geraten,-einbruch u.d.g.!
ich habe so gut wie keinen kontakt zu den jungsund muß hinter jeder information herlaufen.die mutter hat nach der trennung vor 8 jahren eine telefonleitung mit einer nummer nur für mich eingerichtet. dieses telefon wird nach lust und laune einegeschaltet, so das ich laufen probieren muß,ob die leitung frei ist.
die letzte infomation erhielt ich vor 14 tagen, wo mir mitgeteilt wurde,daß mein sohn mit auf antrag meiner gesch.mit beschluß vom gericht eingewiesen werden soll.zugegeben, habe ich sehr böse darauf reagiert.
nun, meine telefonleitung ist seitdem ausgeschaltet. muß hier noch bemeken, daß ich nie über die probleme informiert wurde.
meine frage, was kann ich machen und welchte rechte habe ich über informationen bzw. über welche dinge muß mich meine gesch. frau unterrichten. sie hat das alleinige sorgerecht.
danke für antworten,
rolf
Hallo,
in Deiner konkreten Situation bin ich leider auch überfragt. Ich würde mich an Deiner Stelle an das Jugendamt wenden, die müssten Dir eigentlich Auskunft geben, welche Recht Du hast.
Sorry!
Ingeborg
hallo,
danke für die antwort!
beim jugendamt habe ich selstverständlich schon nachgefragt.
da ich kein sorgerecht habe, darf man mir keine auskunft geben…
muß noch erwähnen, daß ich das alleinige sorgerecht aus beruflichen gründen und weil ich kurz nach dder trennung in eine andere stadt zog, meiner gesch. frau überlassen habe.
nette grüsse,
rolf
Hallo, da wirst Du wahrscheinlich um einen Fachanwalt für Familienrecht nicht herum kommen.
Ingeborg
Hallo, da wirst Du wahrscheinlich um einen Fachanwalt für
Familienrecht nicht herum kommen.
Ingeborg
ja,-habe ich mir auch schon gedacht und einen fachanwalt ausgesucht.
ich bekam aber auch den hinweis vom jugendamt, daß ich direkt zum familiengericht gehen kann und anträge stellen kann,-kostenfrei ???
übrigens, bekam ich auch den versteckten hinweis, daß mein sohn straffällig geworden ist, auch dieses hat mir die mutter nicht mitgeteilt, erst nach meiner nachfrage.
danke für deine mühe.
rolf
Hallo,
wenn noch gemeinsames Sorgerecht besteht, einfach eine Auskunftsklage gegenüber der Mutter.
Übrigens kann die Schulverweigerung, auch von minderjährigen Kindern - laut diversen Urteilen - dazu führen, dass Gerichte hier den Kindes unterhalt kürzen.
Gruß
Danke für die Antwort.
Es gibt aber kein gemeinames sorgerecht!
Gruß,
Rolf
Hallo,
trotzdem kann man auf Unterhaltskürzung klagen. Urteile hierzu sind zu finden unter http://www.carookee.com/forum/Elternforum/34/Unterha… - erst im Forum anmelden, da das in einem nur für Forenmitglieder sichtbaren Bereich ist.
Zeugnisse von der Schule müssen auch nichtsorgeberechtigen Elternteilen und Eltern von volljährigen Kindern vorgelegt werden. Wenn sie nicht kommen, kann man sie einklagen. Ein Prozess, den man eigentlich nicht verlieren kann.
Gruß