…exestiert eine Art Auskunftspflicht bei späteren Erben untereinander, wenn einer von beiden zu Lebzeiten des Erblassers bereits Grundstücke übertragen bekommt (Schenkung)?
Dies ist deshalb wichtig da sich ja die Pflicht-teilsansprüche jedes Jahr um 10% minimieren.
Welchen Weg sollte man gehen um diese Auskünfte entweder vom späteren Erblasser(Mutter) oder vom Miterben(Bruder)noch zu Lebzeiten des Erblassers zu erhalten?
es gibt keine lebenden Erblasser, wie es auch noch keine Erben von ihm gibt, genauso wenig wie einen Pflichtteil. Warum sollte also jemand Anspruch auf irgendeine Auskunft haben?
Hi, der Erblasser ist erst Erblasser wenn er verstorben ist.
Zu Lebzeiten kann jeder mit seinem Eigentum und Vermögen machen was er will und ist darüber niemandem auskunfts- und rechenschaftsverpflichtet.
MfG ramses90