Auskunftspflicht

Grüß Euch,
weiß jemand, ob ich in einer Verkehrsgerichtssache bei den Fragen zu meiner Person auch darüber Auskunft geben muß, warum ich Frührentner bin, beispw.die medizinischen Diagnosen etc.?
Für eine Antwort, vielen Dank!
Günter

Hallo Günter

mE musst du diese Fragen nur beantworten „wenn es der Wahrheitsfindung dient“.
Wenn du z.B. wg. Epilepsie Frührentner bist, ware dies bei einem Verkehrsunfall nicht unerheblich.

Gruß
HaweThie

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