Hallo,
drei diverse Anliegen:
Versicherung
Angenommen eine Rechtschutzversicherung erteilt schriftlich eine Absage für einen Rechtschutzfall. Es werden dabei diverse Erklärungen
für die Absage gegeben, die Versicherungsnehmer nicht versteht. Auch telefonische Erklärungen werden nicht verstanden. Zusätzlich gibt die Versicherung telefonisch an, sie bezahle erst ab Klage.
Nun schreibt der Versicherungsnehmer die Versicherung an und bittet nochmals um schriftliche Erklärung der Kostenabsage in einem verständlichen Deutsch und nicht in einem Versicherungsdeutsch. Ferner bittet er schriftlich nochmal um die Bestätigung, das ab Klage bezahlt werden würde. Die Versicherung regt sich nicht.
Frage: Ist die Versicherung nicht verpflichtet, z. B. wie ein Arzt, einem Versicherungsnehmer die AGB wenn nötig nochmals schriftlich verständlich zu erklären, ebenso die Bestätigung das ab Klage gezahlt werden würde. ? Kann der Versicherung zusätzlich eine Frist gesetzt werden, sich endlich schriftlich nochmals zu äußern. ?
Amtsgericht
Angenommen wegen einer Anzeige kommt es zu einem Gerichtsverfahren, wobei der Angezeigte zu einer Geldbuße verurteilt wird. Während des Gerichtsverfahrens wird ein schriftliches Protokoll geführt. Nun bittet der Anzeigende das Gericht schriftlich um Auskunft, ob er das Recht auf Einsicht in das Gerichtsprotokoll hat darf oder eine Abschrift dessen bekommen darf. Das Amtsgericht nimmt überhaupt kein Bezug. Ist das Amtsgericht nicht verpflichtet einem die verlangte Rechtsauskunft zu geben. ? Hat man ein Recht auf Protokolleinsicht als Geschädigter oder nicht. ?
Bundesamt für Datenschutz
Angenommen jemand ruft beim Gesundheitsamt an und versucht über einen anderen dort gesundheitsbezogene Information zu bekommen. Das Gesundheitsamt gibt nicht nur Auskünfte raus sondern notiert zeitgleich auch Angaben, die der Anrufende über die betreffende Person macht. Nun möchte die Person, wegen welcher angerufen wurde,
vom Gesundheitsamt wissen, wer wegen ihm angerufen hat, welche Informationen rausgegeben wurden und welche über ihn erhoben wurden.
Er bittet das Gesundheitsamt schriftlich um entsprechende Auskünfte.
Das Gesundheitsamt reagiert nicht. Anschließend beschwert sich der Betroffene beim Bundesaufsichtsamt für Datenschutz wegen des Verdachtes der Datenschutzverletzung. Das Bundesaufsichtamt erklärt den Betroffenen, er habe sehr wohl das Recht schriftlich vom Gesundheitsamt zu erfahren, was über ihn dort gefragt und geschrieben wurde. Ferner erklärt das Bundesaufsichtamt, es würde sich selbst einschalten.
Fragen:
a) Ist es üblich, das daß Bundesaufsichtsamt sich zwar einschaltet und die Personen anschreibt, über die man sich beschwert hat, aber dem Beschwerer selbst keine Abschrift dessen gibt, was die da schreiben. ?
b) Wenn man selbst von einem Amt nicht erfährt, was die über einen notiert haben und was die an andere rausgeben, das Bundesaufsichtsamt aber von Auskunftsrecht redet… muß dieses Bundesaufsichtsamt dann nicht entsprechende Unterlagen besorgen. ?
Vielen Dank
Birgit
