Auskunftsrecht bei Nachlass

Darf das Nachlassgericht oder die Erbschaftssteuerstelle des Finanzamtes an unbefugte Dritte Auskünfte (z. B. Gerichtsvollzieher) über Nachlassregelung, Erben etc. geben?

Hallo Graebel,

an Unbefugte dürfen wahrscheinlich keine Auskünfte gegeben werden. Allerdings vermute ich sehr stark dass z.B. ein Gericht svollzieher kein Unbefugter ist und deswegen z.B. vom Nachlass gericht Auskünfte bekommt.

Gruß
N.N

Der Kreis der Auskunfsberechtigten ist sogar recht hoch.

Jeder der ein berectigtes Interesse hat bekommt Auskunft ( Jeder Gläubiger, Rettungsdienste, Flurneuordnungsämter, Schuldner [Banken], Sozialämter, Jobcenter…

ml.