Auskunftsrecht im Erbfall

Hallo, ich hätte eine Frage zu folgendem, theoretischen Szenario:

Ein Mann ist geschieden und hat ein Kind (volljährig). Mann heiratet neu und setzt neue Ehefrau als Alleinerbin ein, das Kind ist somit nur noch pflichtteilberechtigt.

Mann stirbt. Alleinerbin erbt, Kind beginnt über Anwalt zu streiten.

Die Frage nun ist, ob das Kind bei dem ehemaligen Arbeitgeber Auskunft über den Verdienst des Vaters erhalten kann/darf/wird.

Wie stellt sich das dar?

Danke für eure Antworten!

NEIN    Datenschutz Fa. darf keine Auskunft erteilen.Pflichtanteil besteht aber.

Hallo!

Wäre nicht viel interessanter zu erfragen, wie hoch die Erbsumme ist und wie sie sich zusammensetzt ? Und um das zu erfahren hat man ein Recht gegenüber dem Erben.
Es muss ein Erbverzeichnis erstellt werden, aus dem sich dann der Pflichtteil errechnen und einfordern lässt.

MfG
duck313

Da das Kind nicht Erbe/Miterbe geworden ist, wird der A.geber nicht antworten. Sie würde auch nichts nützen, da es um die Feststellung des gesamten Netto-Nachlasses geht. 

Notfalls muss das Kind eine Stufenklage erheben, wenn die Witwe keine Auskunft erteilt.

Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Guten Abend Kukow,
als Pflichteisberechtigter kann das Kind eine Auskunftsklage gegenüber der Erbin
führen. Sie ist verpflichtet über alle Nachlässe Auskunft zu erteilen.
Lieben Gruss von ninja

Guten Abend,

das Kind kann eine Auskunftsklage gegen die Ehefrau führen,
denn sie ist verpflichtet diese Auskunft zu erteilen.

Lieben Gruss von ninja

Sorry für die doppelte Antwort, aber meine erste Antwort schien verschwunden…

der pflichteilberechtige hat anspruch auf auskunft aller vorhandenen aktiva und passiva,bzw.auf einsicht in nachlassverzeichnis.ob er denn jetzt direkt vom arbeitgeber auskunft bekommen darf,wird,weiss ich leider nicht!

Hi, machts nichts, danke für die Antwort =)

Ah, ok, danke. Die Frage kam auf, nachdem bekannt wurde, dass der Nachlass am Todestag festgesetzt wird.
Nun könnte ja die Witwe, wenn der Ehemann schwer erkrankt ist und sein Tod absehbar ist, einiges wie zB Werte auf Konten kurzerhand abheben. Dieses Geld taucht ja nun nirgendwo mehr auf.
Da war jetzt die Idee, diese Sache über das Gehalt des Mannes nachzuweisen, also dass die Konten einen höhreren Betrag aufweisen müssten als sie nun theoretisch täten.

Aber da besteht wohl kein Auskunftsrecht, oder?

Ah, danke!

Hi!
Wenn der Verstorbene österreichischer Staatsbürger war, gibt es eine Judikatur des Obersten Gerichtshofes, dass pflichtteilsberechtigte Noterben Auskunftsrechte in jeder Hinsicht haben (Banken hinsichtlich Kontobewegungen der letzten drei Jahre, sicherlich auch bei Arbeitgebern über Einkünfte in dieser Zeitspanne, etc.). Hinsichtlich des deutschen Erbrechtes bin ich aber leider überfragt.
MfG