Auskunftsrecht

Hallo,
folgende Fragen:

a) Wenn man von der Polizei erfahren möchte, ob gegen einen selbst eine Anzeige vorliegt, ist man dann verpflichtet zu erklären, von wen die Anzeige kommen soll und warum. ? Muss man sich mit der Antwort zufrieden geben, das man „jetzt so nicht sagen könne“, ob eine Anzeige vorliegt oder müßte es dieser Stelle nicht möglich sein, die Frage klipp und klar zu beantworten. ?

Danke
Birgit

Hi Birgit

also ich denke mal du wirst früher oder später Post von der Polizei bekommen. In diesem Brief wird dann stehen was dir vorgeworfen wird.
(in der Regel dauert es so ca. 3-4 Wochen bis da was kommt).

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Antwort der Polizei so nicht möglich. Selbst laufende Verfahren bei
StA und Gericht stehen oft nicht im aktuellem
„Führungszeugnis“…

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