Auskunftssperre bei Einwohnermeldeamt

Hallo,

ich habe mich heute beim Einwohnermeldeamt umgemeldet und dabei sämtliche Auskunftssperren angekreuzt.
Die Sachbearbeiterin sagte mir dann, dass man bei der fünften Auskunftssperre einen schriftlichen Antrag stellen muss und dieser auch nur bewilligt wird, wenn zum Beispiel Gefahr für das Leben, o.ä. besteht.
Auf die Frage hin dann, wer denn alles dann meine Adresse erfahren könne, wenn dieser Punkt 5 offen bleiben würde, sagte sie mir, dass jeder die Adresse erfahren könne gegen ein Entgelt.

Was ich mich jetzt frage, ist, warum man für eine Sperre, damit nicht jeder gegen einen kleinen Geldbetrag Auskünfte über mich einholen kann, erst eine bestehende Bedrohung bestehen muss, um diese Auskunftsperre zu aktivieren.

Bzw. gibt es ein schon vorformuliertes Schreiben (eventuell im Internet), damit diese Auskunftssperre greift?

Viele Grüße

Mike

Hi Mike,

es gibt für diese Anträge keine Formulare. Du mußt also einen sog. formlosen Antrag stellen, diesen aber begründen. Sonst würde das keinen Sinn machen.
Es muß ein Grund angegeben werden, der zu dieser Ausnahmeregelung berechtigt. Das ist beim Zeugenschutz oder bei Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, der Fall.
Ansonsten kann ich mir schwerlich vorstellen, dass dir diese Ausnahme genehmigt wird und deine Adressdaten nicht öffentlich behandelt und weitergegeben werden.

Gruß,
Francesco