Auskunftsverweigerung nach Vollstreckungsbescheid

Hallo.

Wie sieht es aus, wenn vor eingen Jahren ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, und nun über mehrere Jahre der Fall „ruht“. Hat man dann trotzdem noch das Recht, z.B. zugehörige Vertragsunterlagen zur Einsicht anzufordern? Man gehe davon aus, die Forderung ist rechtskräftig und nicht verjährt.

LG Nadine

Hat man dann trotzdem noch das Recht,
z.B. zugehörige Vertragsunterlagen zur Einsicht anzufordern?

Dieses Recht hat man im rechtlichen Sinne gar nicht, weder vor noch nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Es gibt keine Regel, nach der ein Schuldner grundsätzlich Vertragsunterlagen vorgelegt zu bekommen verlangen kann.

Hallo,

na so ganz nun auch wieder nicht…Korrrekt ist,das sobald einmal ein Vollstreckungsbescheid erlassen ist,der Schuldner die A-Karte hat,denn mit dem Vollstrteckungsbescheid werden selbst Fantasy-Forderungen
rechtskräftig…hier heisst es dann 30 Jahre lang Zahlen…

Oder salopp gesagt, den Dummen bestraft das Leben…

Handlunsgbedarf war bei Erhalt des Mahnbescheides
Nur hier kann der Schuldner den Gläubiger sogar zwingen seine Forderungen zu belegen…ganz einfach in dem er Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt.
Nun muss der Gläubiger in einer Klageschrift vor dem zuständigen Gericht seine behaupteten Ansprüche erklären und ggf. durch Beweise belegen.

Guten Morgen!

Handlunsgbedarf war bei Erhalt des
Mahnbescheides
Nur hier kann der Schuldner den Gläubiger sogar zwingen
seine Forderungen zu belegen…ganz einfach in dem er
Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt.

Sorry, aber hier schreibst Du (ausnahmsweise mal, har, har) Quatsch. Die gleichen Folgen ergeben sich, wenn gegen den Vollstreckungsbescheid fristgerecht Einspruch eingelegt wird.