Hi,
Lkw-Fahrer - Wohnsitz Deutschland - 11 Monate 2009 Arbeitgeber
in Österreich
unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
- 4,03% im Jahr 2008 in Österreich den Rest im
EU-bereich gearbeitet(eins. D).
Einkünfte wurden anteilmässig in Österreich versteuert.
Deuschland ist der Ansässigkeitsstaat und dort wird der ganze Restlohn versteuert. Normalerweise werden auch Einkommensvorauszahlungen für die Zukunft festgesetzt. Der Arbeitslohn, der auf die Tätigkeit in Österreich entfällt, ist steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.
Meine Frage:
Wie erfolgt die Besteuerung in D und wo wird was in der
Erklärung angegeben?
- das gesamteinkommen oder das steuerpflichtige Einkommen lt
Lohnzettel?
eine Erläuterung ist schon notwendig. Auf Anlage N Kennziffer 110 ist der Gesamtlohn abzüglich des österreichischen Lohns einzutragen. Der österreichische Lohn dann in Kennziffer 139.
- die einbehaltenen SV - Beiträge?
bei den Sonderausgaben, mittlerweile auf einer extra Anlage; soweit die SV Beiträge mit steuerfreiem Arbeitslohn zusammenhängen, sind sie nicht abziehbar
auf Anlage N die Werbungskosten soweit sie mit dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zuzammenhängen. Die Werbungskosten, die mit dem österreichischen Arbeitslohn zusammenhängen, sind formlos separat aufzulisten. (wenn man ein PC Steuerprogramm verwendet, Kennziffer 57 soweit eingebbar). Die Höhe der Werbungskosten richtet sich nach deutschem Steuerrecht.
Schöne Grüße
C.