Hallo, in welchem Rahmen sind Vorsteuerbeträge aus Kleinbetragsrechnungen (Reisekosten usw.) erstattungsfähig? Hab da was wegen Beantragung über Zollamt im Kopf, find aber weder die Vorschrift noch einen Kommentar dazu.
Funktioniert das vermutlich beim Drittland jedoch nicht?
Danke und gruß vom
musician