- die ausl. einkünfte bereits an der quelle mit 25% besteuert
wurden
sie wurden aber nicht mit inl. KapSt belastet, die
Abgeltungsteuer gilt nur für inl. Einkünfte, die ausl. Steuer
ist ggfs. anrechenbar bei anrechenbarer noch nicht
angerechneter ausl. Steuer im Rahmen der im jeweiligen DBA
geregelten Höchstbeträge
o.k.
die ausl. einkünfte werden ja durch die erklärung im inland nun mit inländischer abgeltungssteuer belastet. zumindest zahle ich darauf dann meine 25%.
angerechnet bekomme ich die ausl. quellensteuer. wenn nun der fall wäre, dass durch die ausl. zinsen und die zugehörige anrechnung der ausl. steuern eine erstattung resultiere, wäre dann auch noch erklärungspflicht gegeben?
macht doch irgendwie keinen sinn in solchem falle?
gruß inder
p.s. schön, dass du wieder hier aktiv bist…