ausländ. Ehegatte mit in die KV?

hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand helfen und tips geben. folgender fall:

ein deutscher arbeitnehmer mit gutem gehalt ist privat krankenversichert. dann heiratet er eine ausländerin, welche auch aufenthaltsgenehmigung erhält. problem, sie hat keine vorversicherung, da sie aus einem land kommt, in dem die gesamte kranken/fürsorge staatliches monopol ist und steuerfinanziert ist.

keine private KV will sie nehmen, obwohl sie div. gesundheitsatteste gemacht hat.

wie ist das nun mit einem wechsel des ehemannes zurück in die gesetzliche versicherung? geht doch nicht so einfach, oder? also der mann ist ende 20 jahre alt und die frau auch. gehalt ist ein paar euro über der beitragsbemessung. kann man einfach das gehalt unter die beitragsbemessungsgrenze sinken lassne um gesetzlich versichert zu werden (incl. kostenloser familienversicherung?)?

oder besteht ggf. ein anspruch auf den beitritt in die gesetzliche ohne gehaltssenkung? ggf. auch ein anspruch der ehefrau (ohne arbeit, nicht arbeitslos, da z.Zt. hausfrau und in wartestellung für studium)?

wer kann mir da ein paar tips und hinweise geben.

danke und gruss vom

showbee

Hallo,
wenn der Ehemann wieder in der GKV versichert ist kann er seine
Ehefrau selbstverständlich kostenlos mitversichern (solange sie kein eigenes Einkommen hat). Bei einer Nichtnamensgleichheit lassen wir
uns die Heiratsurkunde vorlegen und das war alles.

Gruss

Günter Czauderna

hi günter,

aber wie kommt er in die GKV? muss er dann brutto wieder unter der bemessungsgrenze haben oder geht das auch so? gibt es missbrauchs-auffangvorschriften (bsp. brutto 1,- EUR unter der BBMG)?

mfg vom

showbee

hallo Showbee,
also, lt. Gesetz kann er solange nicht in die GKV, so lange er nicht pflichtversichert ist. Da er aber über der BBG verdient…!
Ergo muss er seine Fráu privat versichern.
Oder sie nimmt eine Arbeit an und verdient unter der BBG. Dann ist die Frau pflichtversichert und muss von der GKV angenommen werden.
Frage: warum wollen die Gesellschaften die Frau nicht versichern? Weil sie Ausländerin ist? Das ist kein Problem.
Wenn Du willst, dann kannst Du mir ja mal Mailen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Privaten sie nicht nehmen wollen. Was anders ist es, wenn sie krank ist.

Grüße
Raimund

Hi Showbee,

vielleicht könnte z.B. die Schwiegermutter ihre Schwiegertochter für 1-2 Monate als „Haushaltshilfe“ für 405 EUR (damit versicherungspflicht besteht) einstellen (wenn die Schwiegertochter ein Arbeitserlaubnis hat)…nach 1-2 Monate könnte man das Arbeitsverhältnis kündigen und dann könnte sich die Schwiegertochter sich freiwillig in der GKV versichern - Beitrag höchstens ca 250 EUR (nach Gehalt des Mannes - wahrscheinlich weniger wenn das Gehalt des Mannes nur knapp über der BBG liegt).

Gruß
Sarah

Hallo Sarah,

das geht so nicht, da sie mindestens 12 Monate durchgehend, oder in den letzen 5 Jahren 24 Monate versichert gewesen sein muss, um freiwillig in einer gesetzl. Krankenversichert zu kommen!

Gruß Manfred

Hallo Manfred,

das geht so nicht, da sie mindestens 12 Monate durchgehend,
oder in den letzen 5 Jahren 24 Monate versichert gewesen sein
muss, um freiwillig in einer gesetzl. Krankenversichert zu
kommen!

das würde aber auch bedeuten, daß z.B. ein Spanier oder Japaner (natürlich mit Arbeitserlaubnis), der w/ einer neuen Stelle (unter der BBG) nach Deutschland gekommen ist und nach wenigen Monaten arbeitslos geworden ist (und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat), sich nicht mal freiwillig in der GKV weiter versichern könnte.

Gruß
Sarah

Hallo,
wenn er durch Gehaltsverzicht oder Arbeitszeitverkürzung die
Versicherungspflichtgrenze unterschreitet wird er pflichtig - da
gibts keinen Missbrauch - er muss allerdings mindestens 12 Monate
pflichtig bleiben, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre nicht
mindestens einen Tag Mitglied in einer gesetzlichen Kasse war.

Gruss

Günter

Hallo,
das ist beim Japaner bestimmt so, nicht aber unbedingt für den Spanier. Den da gelten die Vereinbarungen der Sozialversicherungsabkommen, die u.U. dem Spanier eine Beitritts-
berechtigung zu einer deutschen gesetzlichen Kasse ermöglichen.

Gruss

Günter Czauderna