vor ein paar Tagen war in Zeitungen ein kurzer Artikel über die Niederlassungs- bzw. Freizügigkeitsfreiheit von Bürgern aus EU-Mitgliedsstaaten zu lesen.
Nun beschäftigt mich die Frage, ob ich für meine Einzelhandel eine Bekannte aus Polen direkt einstellen kann oder mir das Arbeitsamt dazwischen funkt. Müsste diese Person bzw. zukünftig sich nur in Deutschland als Bürger anmelden und könnte von mir dann eingestellt werden?
Hallo, bin zwar kein Superexperte, aber ich probiers mal:
sobald die Person sich in Deutschland beim Einwohneramt anmeldet und einen Nationalpass oder ID-Card vorlegt, erhält die Person eine Freizügigkeitsbescheinigung.
In dieser Bescheinigung steht, dass die Person als Unionsbürger das Recht auf Einreise und Aufenthalt hat.
Zusätzlich müsste bei Staatsangehörigen der ab 2004 neu beigetretenen Staaten ein Text stehen, dass zur Aufnahme einer Arbeit eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, da für den Zugang zum Arbeitsmarkt gewisse Übergangsfristen vereinbart wurden. Vielleicht einfach mal bei der Bundesagentur unverbindlich nachfragen, wie das nun mit polnischen Staatsbürgern ist.
Dem untenstehenden Link unter Nr. 3 ist zu entnehmen, dass eine Beschäftigung erst aufgenommen werden darf, wenn eine Arbeitsgenehmigung-EU erteilt wurde; Nr. 5 und Nr. 5.1 sind auch sehr interessant (weitere Infos zu Arbeitsnehmerfreizügigkeit und Arbeitsgenehmigung-EU)
Falls Link nicht funktioniert, ich habs über google gefunden in dem ich Suchbegriff „freizügigkeit polen arbeitserlaubnis“ eingegeben habe, Suche nur in Seiten aus Deutschland.