Ausländer bekommt Geld rationiert

Hi!

Meine Freundin ist Chinesin und lebt mit einer Aufenthatsbewilligung seit 1,5 Jahren in Deutschland.
Um ihr Visum zu verlängern muss sie vorweisen, dass sie einen gewissen Geldbetrag zur Verfügung hat (um kein Sozialfall zu werden).

Bisher genügte immer ein Kontoauszug aus Nachweis. Beim letzten Mal verlangte das Ausländeramt von ihr eine Bankbescheinigung. Um diese Bankbescheinigung zu bekommen wird eine Sperre auf ihren Konto eingerichtet, so dass sie im Monat nur noch 500 € abheben kann. Da sie aber in Kürze ihr Schulgeld bezahlen muss, fragt sie sich, wie das mit diesen Betrag machbar ist.

Ich habe bei dem betreffenden Ausländeramt angerufen und nach der Rechtsgrundlage gefragt. Eine Ausführungsbestimmung war die Antwort.

Weiß jemand etwas darüber?

Vielen Dank

Gruß

Marcus

Hallo!

Ich habe bei dem betreffenden Ausländeramt angerufen und nach
der Rechtsgrundlage gefragt. Eine Ausführungsbestimmung war
die Antwort.

Da hier sonst niemand etwas weiß, versuche ich dir ein bisschen zu helfen. Ich kenne leider die Vorschriften nicht so genau, kann also nur allgemeine Tipps geben, ohne zu sagen, ob die Behörde hier im Recht ist oder nicht.

Diese Probleme kommen bei Ausländerämtern meiner Erfahrung nach oft vor und es kann leicht sein, dass es für dieses Vorgehen keine Rechtsgrundlage gibt oder zumindest keine, welche auch den Rechtsunterworfenen bindet (zB Verwaltungsvorschrift). Viele Behörden gehen leider davon aus, dass Ausländer grundsätzlich schon auf Grund ihrer fremden Staatsangehörigkeit gefährlich sind (und hiefür gibt es keine Rechtsgrundlage). Allgemein gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung - d.h. es gibt keine Vorschriften, die die Vorlage bestimmter konkreter Dokumente oder Bescheinigungen als Beweismittel verlangt.

Ich rate aus meiner Praxiserfahrung heraus davon ab, sich auf Rechtsauskünfte der Behörden zu verlassen, von denen man gerne etwas will, da man hieraus für den eigenen Standpunkt meistens nichts gewinnen kann und die Argumente der Behörden juristisch oft zu wünschen übrig lassen. Wobei im allgemeinen Gespräche mit der Behörde durchaus Sinn machen können.

Daher mein Tipp: entweder ihr fragt einen Anwalt, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist (! -> wichtig, denn in diesem Beriech wird viel herumgemurkst) und bittet ihn um Hilfe oder, was auch oft hilft, ihr ruft direkt einmal im zuständigen Ministerium an und bespricht dort die Sache - auch das ist oft überaus hilfreich, hilfreicher, als viele glauben.

Gruß
Tom