ausländer bevorzugt?

guten tag,
lt. bussgeldkatalog gibt es für eine missachtung des rotlichtes bei schon länger als 1 Sekunde andauernder rotphase 200.-, 4 punkte, und 1 mon fahrverbot. wenn ein schweizer in deutschland mit einem deutschen auto denselben verstoss begeht (rotlichtzeit 1.16sec) bekommt er nur 90.- euro 3 punkte und kein fahrverbot. sind schweizer besser dran oder ist 1.16 sec noch nicht richtig mehr als eine sec??
danke
jo

Hi,

es ist mehr als 1Sekunde, wobei es hier auch Parameter gibt die heraus gerechnet werden müssen, z.B. Abstand Kontaktschleife zum Gefahrenbereich, so das im Endeffekt unter einer Sekunde raus kommt, was dann auch den 90€ Bußgeld entspricht.

Sollte ein Fahrverbot für den Verstoß vorgesehen sein, bekommt auch ein Schweizer das Fahrverbot für Deutschland. Fahrverbote sind immer nur regional begrenzt, er kann also in der Schweiz weiter fahren, oder es wird angeboten gegen doppeltes Bußgeld auf das Fahrverbot zu verzichten.

Fahrverbote werden in den Führerschein eingetragen, dazu muss der Schweizer den Führerschein nach D schicken. Macht er das nicht und wird später, nach Ablauf der Frist als Fahrer erwischt, riskiert er eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis.

Nein die Schweizer sind nicht besser dran. Es ist noch nicht lange her, da drohte den Schweizern, bei Verstößen im Ausland, in der Schweiz ein neues Ungemach, da wurde der Verstoß nochmal geahndet. Aus diesem Grunde sind die Schweizer auch sehr daran interessiert es schnell und geräuschlos über die Bühne zu bringen, damit die schweizer Behörden nichts erfahren.

Q-Gruß

aha, dann ist es offensichtlich so, dass sich die 1.16 sekunden durch irgendwelche faktoren und berechnungen auf

Interessante Theorie… hat ein Schweizer denn wirklich in Flensburg ein Punktekonto???

Hi,

natürlich. Jeder kann ab 14Jahre Punkte kassieren, und jeder der Punkte kassiert hat, egal aus welchem Land, egal ob Führerschein oder nicht, ist in Flensburg mit seinen Punkten registriert solange die Punkte, plus Überliegefrist, nicht gelöscht sind.

Auch ausländischen Führerscheininhabern kann die Nutzung des Führerschein untersagt werden wenn Verstöße nach deutschen Recht einen Führerscheinentzug rechtfertigen. Die Fahrerlaubnis entziehen kann aber nur das ausstellende Land.

Q-Gruß

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