Ausländer in BRD erbt im Ausland

Sorry, Erbrecht ist z.Zt. hier wichtiges Thema:smile:

Also folgender Fall:

eine Person mit englischer und französischer Staatsangehörigkeit ist in Deutschland gemeldet, zahlt Steuern etc.
Ein französischer Verwandter stirbt und hinterlässt dieser Person Immobilien in FRA, GB und Griechenland.

Welches Erbrecht gilt dann hier? Zahlte diese Person dann die deutsche Erbschaftssteuer beispielsweise? Gibt es eine Art „Harmonisierung“ bzw. Abkommen unter den Staaten für solche Fälle?

Wo könnte man so etwas nachlesen?

Dank Euch,
Christine

Hallo Christine,

Wo könnte man so etwas nachlesen?

das scheint recht kompliziert zu sein. Du kannst ja Mal hier
lesen:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/erbsch8a.htm
[…]Nach welchen Kriterien bestimmt sich die Anwendung des einzelnen Rechts ?

Die Anknüpfungspunkte zur Bestimmung welches Recht in einem Fall mit Auslandsbezug gilt, sind leider in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Im Wesentlichen sind folgende Anknüpfungspunkte - alternativ - erheblich:
• die Staatsangehörigkeit des Erblassers;
• der Wohnsitz oder Domizil des Erblassers zum Todeszeitpunkt oder
• der Lageort der Vermögensgegenstände.

Weil die verschiedenen Länder unterschiedliche Anknüpfungspunkte zur Bestimmung des anzuwendenden Rechts verwenden, können Kollisionen zwischen den einzelnen Ländern auftreten.
Beispiel: Nach Schweizer Recht findet Schweizer Erbrecht Anwendung, wenn ein deutscher Staatsangehöriger in der Schweiz lebt und verstirbt. Nach deutschem Recht ist aber deutsches Erbrecht anzuwenden.

Damit solche Kollisionen nicht auftreten, ist bereits zu Lebzeiten die Nachfolge mit einem qualifizierten Berater zu besprechen. […]

Ansonsten bringen dich vielleicht einige Ergebnisse dieser
Stichworte weiter:
http://www.google.de/search?hl=de&q=erbschaft+ausl%C…
http://www.google.de/search?hl=de&q=internationales+…

Marion

Lach, ja, Du hast recht, Marion:
Es IST kompliziert!
Zum Glück ist der Fall ja noch nicht eingetreten, aber wenn ich sehe, wie kompliziert es schon im Deutschen Erbrecht sein kann, warne ich meinen Partner doch lieber rechtzeitig vor:smile:)

Vielen Dank für Dein Mitdenken und Deine Mühe,
Christine

ich sehe, wie kompliziert es schon im Deutschen Erbrecht sein
kann, warne ich meinen Partner doch lieber rechtzeitig vor:smile:)

ich hoffe meine Ptentante und ihr reicher Mann (beide deutsche in Mallorca)
wussten vor 30 Jahren schon, dass sie evtl. doppelte Erbschaftssteuern zahlen müssen und die spanische die Höchste Europas ist. Ich werde es demnächst wohl leider erfahren, da ihr Mann kürzlich verstorben ist :frowning:

Meine Tante hängt nämlich sehr am Geld.

Gruß Marion