Ausländer mit Inlandseinkommen

Hallo,

angenommen ein EU-Staatsbürger wohnt in seinem Ländchen dort und ist auch dort berufstätig. Besitzt aber in Deutschland eine vermietete Immobilie und schlussfolgernd daraus hat er damit auch Mieteinkünfte. Ich denke er muss eine Steuererklärung abgeben, oder?

Wenn ja, muss er nur die inländischen Einkünfte hier versteuern?
Hat er dann den Grundfreibetrag?

Oder gilt doch das Welteinkommensprinzip und der o.g. Immobilienbesitzer muss die Einnahmen in seinem Ländchen versteuern??

Oder kommt es darauf an, welches Land das andere ist? Stichwort - Doppelbesteuerungsabkommen!!

HHhhhhmmmm…schluck, schlürf… :smile:

gruß

Ich denke er muss eine
Steuererklärung abgeben, oder?

Das denke ich auch.

Wenn ja, muss er nur die inländischen Einkünfte hier
versteuern?

ja

Hat er dann den Grundfreibetrag?

nein

Oder gilt doch das Welteinkommensprinzip und der o.g.
Immobilienbesitzer muss die Einnahmen in seinem Ländchen
versteuern??

Oder kommt es darauf an, welches Land das andere ist?
Stichwort - Doppelbesteuerungsabkommen!!

So ist es.

beschränkte Steuerpflicht
Hi,

angenommen ein EU-Staatsbürger wohnt in seinem Ländchen dort
und ist auch dort berufstätig.

einziger Wohnsitz ist in diesem EULand, also ist er dort unbeschränkt steuerpflichtig

Besitzt aber in Deutschland
eine vermietete Immobilie und schlussfolgernd daraus hat er
damit auch Mieteinkünfte. Ich denke er muss eine
Steuererklärung abgeben, oder?

ja

Wenn ja, muss er nur die inländischen Einkünfte hier
versteuern?

ja nur die inländischen Einkünfte, siehe § 49 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html

Hat er dann den Grundfreibetrag?

nein, da keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt

Oder gilt doch das Welteinkommensprinzip und der o.g.
Immobilienbesitzer muss die Einnahmen in seinem Ländchen
versteuern??

Der Wohnsitzstaat übt sein Besteuerungsrecht aus und das ist oft nach dem Welteinkommensprinzip ausgestaltet.

Oder kommt es darauf an, welches Land das andere ist?
Stichwort - Doppelbesteuerungsabkommen!!

Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem EUStaat und Deutschland schauen unter unbewegliches Vermögen
Entweder ist es steuerfrei mit Progressionsvorbehalt oder steuerpflichtig mit Anrechnung der Quellensteuer, wobei der EUStaat dieses Besteuerungsrecht hat und Deutschland nur der Quellenstaat bzw. Belegenheitsstaat ist.

Schöne Grüße
C.

Die Antwort kommt mir irgendwie bekannt vor…

Hi,

Die Antwort kommt mir irgendwie bekannt vor…

ja, deine Antwort war ja richtig, aber ich wollte das ergänzen und zwar

Oder gilt doch das Welteinkommensprinzip und der o.g.
Immobilienbesitzer muss die Einnahmen in seinem Ländchen
versteuern??
Oder kommt es darauf an, welches Land das andere ist?
Stichwort - Doppelbesteuerungsabkommen!!

So ist es.

war mir etwas knapp und warum sollte ich das nicht dem Fragenden schreiben??

schöne Grüße
C.