ausländer und ausländisches auto in deutschland

Hallo, ich habe schon mehrere Seiten im Internet durchgelesen, aber irgendwie ist es mir immer noch nicht klar.

Ich bin ein Ausländer (Tschechien, EU) und arbeite in Deutschland und wohne bei einem Freund, also genau-ich bin bei ihm angemeldet. Wie ist es also dann mit der Pflicht, mein eigenes tschechisches Auto mit tschechischer Zulassung hier anzumelden, wenn ich mich hier wegen der Arbeit regelmässig auffinde? Mein Hauptwohnsitz ist eigentlich in Tschechien auch laut meinen Ausweisen. Ich würde gerne das Auto zur täglicher Fahrt nach die Arbeit benutzen, aber sowie ich das verstanden habe, darf ich es nicht und sollte das Auto dorthin ummelden, wo sich mein Haupwohnsitz befindet.
Kann es mir bitte jemand klar machen, VIELEND DANK

Da habe ich keine Erfahrungen. Sorry!

Hallo,

rechtlich verbindliche Auskünfte zu dieser Frage gibt die Zulassungsbehörde. Dort kann jeder nachfragen und bekommt eine Antwort, auf Wunsch auch schriftlich. Ganz gleich wie diese Antwort ausfällt: daran würde ich mich halten oder einen Anwalt einschalten.

Gruß Hagber

Hallo,

leider verstehe ich ihr eigentliches Anliegen / Wunsch nicht so ganz (Ich bin Steuer-Experte).
Aus einkommensteuerlicher Sicht ist es nicht wichtig, wo das Auto gemeldet ist. Wenn Sie in Tschechien weniger KFZ-Steuer und Versicherung zahlen, würde ich die Anmeldung in Tschechien belassen.

antwort!

Das hier muss man alles beachten:

Erforderliche Unterlagen

* die üblichen Zulassungsunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil II, Personalausweis oder Reisepass, Versicherungsbestätigungskarte)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (dies gilt nur für Fahrzeuge, die von außerhalb der EU kommen)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahr-Bundesamtes. Die Bescheinigung muss bei der Fahrzeugzulassung vorgelegt werden und besitzt einen Monat Gültigkeit.
* Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag etc.)
* zugehörige ausländische Fahrzeugpapiere mit amtlichen Kennzeichen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen ist der Nachweis der Abmeldung im Herkunftsland in deutscher Sprache vorzulegen.
* bei Neufahrzeugen ohne ausländische Papiere und Zulassung ist die Anfrage an den Fahrzeughersteller nötig, ob ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde.
* Gutachten nach §21 Straßenverkehrzulassungs-Ordnung (StVZO) oder EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (nur bei Neufahrzeugen)

Kosten

Gebühr für die Zulassung eines eingeführten Fahrzeugs: 45,80 Euro

Rechtsgrundlagen

* Straßenverkehrzulassungs-Ordnung StVZO
* Straßenverkehr-Gesetz StVG

Und noch was :

Ausländische Fahrzeugpapiere

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
    maximal einen Monat gültig; einen Link zum KBA finden Sie bei den nachfolgenden Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV
  • Prüfbscheinigung über die Abgasuntersuchung
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung
    Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
    Beachten Sie bitte die Hinweise in der Produkt-Info zur Versicherungs-Deckungskarte in der rechten Spalte.
  • Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
  • Vollmacht bei Vertretung
    zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • Bei Minderjährigen Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges

Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden hier eingezogen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA sagt aus, ob für das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Einen Anforderungsvordruck (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister) können Sie von der Webseite des KBA (www.kba.de) herunterladen:

Unbedenklichkeitsbescheinigung-KBA.

Hier noch einiges zur Verzollung und allgemein zum Ablauf:
http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/infos_rund_um_ihr_…

Hier ein Fallbeispieles eines Mietgliedes aus diesem Forum:

Falls das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Erstzulassung nicht im europäischen Wirtschaftsraum erfasst wurde,muss das Fahrzeug von Mitarbeitern mit spezieller Genehmigung begutachtet werden.

Im Gutachten steht - Ausnahmegenehmigung für Leuchtweitenregulierung erforderlich und diese Genehmigung bekommt man aber nicht bei der Dekra, sondern beim zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Dafür ist notwendig:
Formloser Antrag mit Kopie Gutachten, Fahrzeugpapiere, Ausweis und dann bekommt man diese Genehmigung zugesendet.

Also Fazit:

  • gut vorbereiten
  • Dokumente vollständig haben
  • Kaufvertrag aufheben
  • Vollgutachten nach §21 anfertigen lassen
  • Abgasuntersuchung nicht vergessen
  • Wunschkennzeichen auswählen
  • genug Kleingeld bereithalten [170 Euro Vollgutachten inkl. Umbauten, 56,- Euro Zulassung, 25 Euro
    Ausnahmegenehmigung, Kennzeichen.

Also mit rund 265,- Euro sollte man rechnen

Lieber Stefan:
Ich kann Dir leider nur sehr wenig dabei hilfreich sein, da ich in Südamerika (Chile) wohnhaft bin. Eins ist mir aber klar: Ich würde zuerst bei der entsprechenden Behörde bzw. bei ADAC nachfragen, die müssen Dir doch genaue Hinweise geben können. Ausserdem, wenn Dein PKW die gesetzlich erforderten Fahrteigenschaften u. Fahrttests erfüllt, sehe ich kein Hindernis zur Beglaubigung, handelt es sich doch auserdem noch um EU Ländern Aber, wie gesagt, ist dies eine Aufgabe für TÜV oder sonstige Behörde. Du musst Dich nur erkundigen welche die richtige Tür ist

Ich wünsche Dir viel Glück

Rolf KÜmmerlin, Concepción, Chile

Ich glaube, dass Auto muß dort polizeilich angemeldet sein, wo Du Dich für gewöhnlich aufhälst(Lebensmittelpunkt). Das macht ja auch irgendwie Sinn, denn Du musst ja auch postalisch erreichbar sein, falls Du mit dem Auto ein Gesetz überschreitest. Es kann ja nicht sein, dass Du ständig im Parkverbot stehst und die Post der Polizei Dich in Tschechien nicht erreicht. Wäre zwar schön für Dich , aber allen anderen gegenüber ungerecht. Deshalb Auto ummelden! Eine genaue und präziese Antwort kann Dir aber nur die deutsche Zulassungsstelle geben.