Hallo zusammen
Ich bin am 15.12.1988 in einer Stadt in Baden Württemberg geboren, und besuchte die Grund -und Hauptschule bis zur 8 Klasse. Die 9 Klasse beendete ich auf einer Berufsschule in der ich auch weiterhin blieb und ein Berufsvorbereitungsjahr besuchte. In dieser Zeit war ich etwa 15 Jahre jung und durch meinen schlechten Freundeskreis geriet ich in mehrere Straftaten für die ich zu 2 Wochen Dauerarrest und einige Arbeitsstunden verurteilt wurde. Aus privaten Gründen nahm ich mir vor nach Kosovo zu reisen und einen 8 Wöchigen Urlaub zu machen. Bevor ich in den Urlaub am 25.05.2005 reiste, musste ich einen Antrag auf Verlängerung meines Aufenthaltstitels stellen. Als Ersatz Reisedokument wurde mir eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt die 3 Monate gültig war. Etwa einen Monat später als ich dann in den Urlaub ging hatte die Fiktionsbescheinigung nur noch 2 Monate Gültigkeit, dies merkte ich erst nach deren Ablauf.
Bedenken sie bitte in einem Jugendalter von 15 Jahren viel mir das anfangs nicht auf, da ich nie mit dieser Art Behörden zutun hatte und zuvor meine Eltern alles für mich regelten.
Um mich zu informieren, wie ich vorgehen sollte, rief ich bei der örtlichen Ausländerbehörde an
und erkundigte mich dort bei den Zuständigen für Ausländerwesen über weitere Schritte.
Diese teilten mir mit, das ich bei dem Deutschen Verbindungsbüro in Pristina einen Antrag auf wiedereinreise stellen sollte.
Das habe ich daraufhin sofort gemacht. Dieser Antrag wurde nach ca.4 Wochen ohne Angabe einer Begründung abgelehnt.
Woraufhin ich dies der Ausländerbehörde gemeldet habe rieten diese mir denselben Antrag nochmal einzureichen. Doch auch dieser wurde abgelehnt, diesmal mit der Begründung, das mir von der Örtlichen Ausländerbehörde, ,einreiseverbot“ erteilt wurde.
Doch dies geschah ohne Gerichtlichen Beschluss.
Daraufhin Engagierte ich einen Rechtsanwalt für Ausländerecht, der meinen Fall annahm.
Mein Rechtsanwalt schrieb die Ausländerbehörde an und fragte nach dem Grund weshalb mir einreiseverbot erteilt wurde.
Die Ausländerbehörde antwortete: wegen Laufenden Gerichtsverfahren gegen ihren Mandanten, wegen besonders schwerer Fall des Diebstahls, bezugnehmend auf: § 243 des Stgb, wird ihm die Einreise verweigert.
Rechtsanwalt an BRD: Die BRD verstößt mit der Visumsverweigerung aufgrund der Trennung von Eltern und Geschwister auf Dauer gegen Artikel 8 Satz 1 EMRK.
Woraufhin wir Anklage gegen die BRD erhoben haben.
BRD an Rechtsanwalt: Angebot über eine außergerichtliche Einigung: Bei Zurücknahme der Anklage wird ihrem Mandanten ein Visum für die Einreise umgehend ausgestellt.
Ich nahm das Angebot selbstverständlich sofort an, und konnte am 12.01.2008 wieder nach Deutschland einreisen.
Während meinem Aufenthalt in Kosovo erlitt ich durch die Trennung meiner Familie und mir sehr starke Psychische Probleme, die mich bis heute noch sehr belasten…
So Leute habe eure Nerven genug strapaziert, jetzt endlich meine Frage:
Kann ich wegen Verletzung meiner Menschenrechte sprich: Wiederrechtlichen Trennung von Eltern und Geschwistern, Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder ähnliches beanspruchen?
Danke im Voraus für euer Interesse an meinem Fall.
Ich bitte euch im Forum sowohl auch auf der folgenden E-Mail: [email protected] zu anworten.
Mfg.Labi