Ausländer und Zivilrecht

Hallo zusammen

Ich bin am 15.12.1988 in einer Stadt in Baden Württemberg geboren, und besuchte die Grund -und Hauptschule bis zur 8 Klasse. Die 9 Klasse beendete ich auf einer Berufsschule in der ich auch weiterhin blieb und ein Berufsvorbereitungsjahr besuchte. In dieser Zeit war ich etwa 15 Jahre jung und durch meinen schlechten Freundeskreis geriet ich in mehrere Straftaten für die ich zu 2 Wochen Dauerarrest und einige Arbeitsstunden verurteilt wurde. Aus privaten Gründen nahm ich mir vor nach Kosovo zu reisen und einen 8 Wöchigen Urlaub zu machen. Bevor ich in den Urlaub am 25.05.2005 reiste, musste ich einen Antrag auf Verlängerung meines Aufenthaltstitels stellen. Als Ersatz Reisedokument wurde mir eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt die 3 Monate gültig war. Etwa einen Monat später als ich dann in den Urlaub ging hatte die Fiktionsbescheinigung nur noch 2 Monate Gültigkeit, dies merkte ich erst nach deren Ablauf.
Bedenken sie bitte in einem Jugendalter von 15 Jahren viel mir das anfangs nicht auf, da ich nie mit dieser Art Behörden zutun hatte und zuvor meine Eltern alles für mich regelten.

Um mich zu informieren, wie ich vorgehen sollte, rief ich bei der örtlichen Ausländerbehörde an
und erkundigte mich dort bei den Zuständigen für Ausländerwesen über weitere Schritte.
Diese teilten mir mit, das ich bei dem Deutschen Verbindungsbüro in Pristina einen Antrag auf wiedereinreise stellen sollte.
Das habe ich daraufhin sofort gemacht. Dieser Antrag wurde nach ca.4 Wochen ohne Angabe einer Begründung abgelehnt.
Woraufhin ich dies der Ausländerbehörde gemeldet habe rieten diese mir denselben Antrag nochmal einzureichen. Doch auch dieser wurde abgelehnt, diesmal mit der Begründung, das mir von der Örtlichen Ausländerbehörde, ,einreiseverbot“ erteilt wurde.
Doch dies geschah ohne Gerichtlichen Beschluss.
Daraufhin Engagierte ich einen Rechtsanwalt für Ausländerecht, der meinen Fall annahm.
Mein Rechtsanwalt schrieb die Ausländerbehörde an und fragte nach dem Grund weshalb mir einreiseverbot erteilt wurde.
Die Ausländerbehörde antwortete: wegen Laufenden Gerichtsverfahren gegen ihren Mandanten, wegen besonders schwerer Fall des Diebstahls, bezugnehmend auf: § 243 des Stgb, wird ihm die Einreise verweigert.
Rechtsanwalt an BRD: Die BRD verstößt mit der Visumsverweigerung aufgrund der Trennung von Eltern und Geschwister auf Dauer gegen Artikel 8 Satz 1 EMRK.
Woraufhin wir Anklage gegen die BRD erhoben haben.
BRD an Rechtsanwalt: Angebot über eine außergerichtliche Einigung: Bei Zurücknahme der Anklage wird ihrem Mandanten ein Visum für die Einreise umgehend ausgestellt.
Ich nahm das Angebot selbstverständlich sofort an, und konnte am 12.01.2008 wieder nach Deutschland einreisen.
Während meinem Aufenthalt in Kosovo erlitt ich durch die Trennung meiner Familie und mir sehr starke Psychische Probleme, die mich bis heute noch sehr belasten…
So Leute habe eure Nerven genug strapaziert, jetzt endlich meine Frage:
Kann ich wegen Verletzung meiner Menschenrechte sprich: Wiederrechtlichen Trennung von Eltern und Geschwistern, Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder ähnliches beanspruchen?

Danke im Voraus für euer Interesse an meinem Fall.
Ich bitte euch im Forum sowohl auch auf der folgenden E-Mail: [email protected] zu anworten.
Mfg.Labi

Ich würde dir ja gerne helfen aber wer-weiss-was funktioniert nicht - ich weiss nicht warum und Hilfe bekomme ich nicht.

Hallo Labi,

ich bin leider kein Jurist, weswegen ich zu deiner nicht schönen Geschichte leider nichts sagen kann. Aber wie beschrieben, hast du doch einen Anwalt, der genau dazu etwas sagen könnte?!

Ich wünsche dir alles Gute

Gruss
Sven

Leider bin ich kein Rechtsanwalt für solche Fragen, nur ein solcher darauf spezialisierter könnte weiterhelfen. Sie haben ja schon Erfahrung mit Anwälten. Persönlich bin ich vom Naturrecht her überzeugt, daß in Ihrem Fall die Möglichkeit für ein kleines Schmerzensgeld besteht, wenn Sie entsprechende glaubwürdige psychologische Gutachten vorlegen und auch einen Amtsgutachter überzeugen. Alles Gute und Gottes Segen!

Nein, das setzt ein rechtwidriges und schuldhaftes Verhalten der Behörde voraus. Das war aber nicht der Fall. Du hast Glück gehabt, dass dir die Behörde überhaupt entgegegen gekommen ist.

alwosa

Natürlich kann man das.
Aber mit geringen Erfolgsaussichten.

Hallo Labi, Deine Geschichte ist sehr berührend. M.E. hat man in Deinem Fall nicht nur gegen die EMRK sondern auch gegen die Kinderrechtskonvention der VN verstoßen. Allerdings bin ich zwar Mitglied bei Amnesty International und durchaus sensibel was Verletzung von Menschenrechten angeht, doch ich bin kein Jurist, um die Aussicht eines Prozesses um Schmerzensgeld nach acht Jahren beurteilen zu können. Rat kannst Du Dir vielleicht bei Vereinen wie ProAsyl holen.

Mein persönlicher Rat wäre aber, Deine Energien auf die Gestaltung Deiner Zukunft zu richten. Deine persönliche Erfahrung mit der Verletzung Deiner Rechte kannst Du auch im positiven Sinne nutzen durch Engagement in Vereinen, die sich für die Menschenrechte einsetzen wie z.B. Amnesty. Dagegen würde Dich ein Prozess um Schmerzensgeld eher zurückwerfen und Deine Energien von der Zukunft zurück in die Vergangenheit abziehen.
Für Deine weitere Entwicklung wünsche ich Dir alles erdenkliche Gute,
Sirius39

Hallo sirius39 

ich danke ihnen Herzlich  für ihr Mitgefühl und das damit verbundene Interesse!
ich habe mir ihre nachricht 3 drei mal  hintereinander durchgelesen und muss offen sagen das in dieser art und weise, ich nicht einmal von meiner eigenen Familie so Bekommen habe, das soll ihnen zu verstehen geben, wie sehr mir das nahe ging und dafür danke ich ihnen Sehr ! 
nur leider sieht die Realität sehr viel Härter und hoffnungsloser aus, was meine Zukunft angeht, da ich sehr stark von der Vergangenheit geprägt wurde, beziehungsweise Immer noch  bin, deshalb sehe ich Nur noch  über ein Gerechtes Gerichtsverfahren die Möglichkeit Gerechtigkeit zu erlangen, denn einen anderen Grund außer Gerechtigkeit gibt es für mich nicht weshalb ich diesen weg gehen möchte.

in kurzen Worten: nur für meinen Seelenfrieden!!

nochmals Danke 

Hallo,
da ich keine Rechtsanwältin bin, kann ich die Frage auch nicht mit irgendeiner Verbindlichkeit beantworten. Tut mir leid.
Viel Erfolg
Christa Rahner-Göhring

Hallo Sirius39

danke für ihr Mitgefühl und das damit verbundene Interesse.

sie haben mir Wirklich sehr weiter geholfen das mit dem Kinderrecht war mir so an sich nicht wirklich bewusst.

ich habe ihren Rat mich mit Pro-Asyl in Verbindung zu setzen in die tat umgesetzt, nachdem ich meinen Fall auch dort Ausführlich Per schreiben Erläutert habe, warte ich nun und hoffe auf eine Positive Antwort.

Nochmals Vielen vielen Dank für ihre Hilfe.

Freundlichste Grüße,

Labi

Hallo,

zu-erst: es gibt das Forum UND die Experten, die sich ((selbstverständlich:smile: freiwillig)) als Experten an-bieten, auf Experten-Plattform will ich sie mal nennen; wer da außer den (meist ´nur´ Zwei) Beteiligten NOCH ein-sehen kann, weiß ich nicht, verstehe ich bis heute nicht.
Ich weiß nur: diese Anfrage an die (so-genannten, selbst-ernannten; auch ich) Experten findet damit ´NUR´ zwischen diesen Beiden statt; wo-bei dieses ´Gespräch´ dem Forum zusätzlich zugänglich gemacht werden kann bzw. dem Forum zur Verfügung gestellt werden kann.
Aus der Möglichkeit der beiden unterschiedlichen Formulierungen ist erkennbar, daß ich einerseits - bis heute - nicht verstehe - und auch nicht verstehen muß, bzw. will, wie/was da zusammenhängt und weiter: wie das gehandhabt werden müßte.
Das ist mir zu aufwendig (und anstrengend) und (´alleine´) im Kopf schon ein Problem.
Deshalb verweigere ich bis heute die Beschäftigung damit, weil auch wer-weiss-was nicht in der Lage ist, dies entweder einfachst oder einfacher zu gestalten oder auch nur überhaupt einfachst vrstehbar zu beschreiben und zu erklären.
So Viel hier-zu.
(Bitte nicht unbedingt an meiner RechtSchreibung orientieren; die entpspringt einer privat-persönlichen RechtSchreib-Reform.)

Falsche Freunde - meiner Meinung nach - gibt es nicht: es gibt Menschen, die Einem gut tun oder nicht, (´meist´) Beides.
Ursache: man hat selbst - noch - nicht gelernt, was ist richtig/falsch, was ist gut (für mich) was nicht. Und: was ist wichtig und was nicht; z. B.: was kann ich, was kann ich nicht, was will ich, was will ich nicht.

Ich fasse deine Geschichte mal kurz zusammen:
die Familie ist - seit langem - Gast in Deutschland.
es wurde gegen Recht verstoßen, das auch im Heimat-Land bestehendes Recht ist.
Gegen dieses Recht wurde zuletzt in schwerem Maß verstoßen.
Das GastLand nimmt nicht die ganze ´Sippe´ in ´SippenHaft´ sondern ´lediglich´ den um den es geht; in-dem nicht die ganze Familie ausgewiesen wird (um die Familie nicht auseinander-zu-reißen).

Respekt und GlückWunsch zur so erzwungenen WiederEinReise und zum Wieder-ZusammenSein-Dürfen mit der Familie.
(Das schaffen - viele - Andere nicht.)

Die Demokratie - mußte ich Schock-artig, Schmerz-haft - erkennen steht zwar GUT auf Papier, aber wenn Behörden ihren MitMenschen UND - eigenen - Staats-Bürgern ihre (demokratischen) Rechte (´schon´(/noch)) vor-enthält und sie dafür sogar belügt und betrügt, wenn es (und so lange es) eine Inflation gibt, die immer den Ärmsten zu-Lasten fallen muß, wo-bei die Gewinner immer die - schon - Reichen sind - u.s.w. - ist dies alles mit den Demokratie-Rechten noch weit her, bzw. weit weg.

Wie wär´s mit - einem ´nur´ inneren Gefühl von - Dankbarkeit, und Respekt und HochAchtung und etwas ´Selbst-Befriedigung´ über die - eigene - erreichte Leistung ?
Gegen die Absicht einer - mindestens - ganzen Gemeinde, ab-, zurück- und aus-zu-weisen.

Der entstandene Schmerz - bei dem ich ´mit-reden´ kann, weil ich weiß was das ist - resultiert nicht ´nur´ aus nicht eingehaltenen Demokratie-Werten; diese Demokratie-Werte besagen nicht - einseitig - Alles erdulden zu müssen.
Auch Diebstahl verstößt gegen diese Werte.
(Wobei es nicht um den Verstoß - letzten Endes - gegen diese Werte geht, sondern um das Handeln und dessen Wirkung für jemand Anderen.)

Schmerz auf-(zu-)lösen ist - meiner Meinung nach JETZT - das Thema, und das jetzige (hauptsächliche) Problem.
Die Schul-Medizin ist da keine Hilfe.
(Sieh´ dir mal den Film „Die Geschichte vom weinenden Kamel“ an; dies kann vielleicht ein EinBlick für dich sein, daß/wie Schmerz auflösbar ist.)

Ich kenne dich jetzt nicht, daß ich dir da so jetzt viel weiter helfen könnte, ob-wohl ich das schon mal kann.
(Von Kindern, die das können - schreien, weinen, sprechen (den Schmerz) - kann man das ab-schauen, sehen. Ob dir das schon helfen kann oder eher weniger, kann ich nicht einschätzen.
Meist hat man als Kind schon verlernt, bzw. nicht die Erlaubnis und nicht die ´Umgebung´, um Schmerz auf-zu-lösen, sondern eher, daß man noch zusätzlich den Schmerz von den Anderen, der Umgebung, da-zu-bekommt.)
Es gibt Therapien, die da helfen; allerdings ist die Suche nach der Richtigen und die Suche nach dem ´richtigen´ Menschen (Therapeuten) ein extra zu betreibender Aufwand, neben dem dann eigentlichen Weg.)

Lieben Herzlichen Gruß Und Alles Gute.

P.S.: Hast du das selbst geschrieben ?
Du schreibt ausführlich gut und deutsch gut; das können VIELE Deutsche nicht so gut.

So, das waren jetzt 2 (zwei) Stunden aufwendige, anstrengende (blöde: ich hasse Schreiben; die Gefühle bleiben im Bauch, wenn ich nicht gleichzeitig die Worte, die ich schreibe, mit-spreche; noch keine gelingende Arbeit für mich) Schreib(e)-Arbeit.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen oder es ist wenigstens ETWAS Brauchbares dabei. Gruß.

also erstens mal: Ich Lebte in Deutschland seit meiner Geburt an bis auf diese 2,8 Jahre in der ich dort im Kosovo unter zwang allein und unter Besonderen Umständen ohne eigener Unterkunft leben musste.

Mein Vater Lebt hier seit ca.40 Jahren schon, nur durch einen Schweren Autounfall im Jahre 1985 wurde er zu 100% Behindert erklärt.

und ja ich hatte gegen ein Gesetz verstoßen, also in dem Fall Einbruch, war aber kein Wiederholungstäter.

und darüber wurde noch nicht einmal gerichtlich entschieden, sondern von der Ausländerbehörde einfach nicht mehr nach Deutschland her gelassen.
solch eine Entscheidung zu treffen im namen der BRD, ohne auf die Rechte eines Kindes zu achten, ihn einfach vom Alltäglichen normalen Leben, von der Familie, von der Schule zu trennen. das ist alles andere als Rechtlich und menschlich. nur heut zu tage wird man ja nicht als Mensch aus Fleisch und Blut gesehen, sondern als Person mit Fremder Ahnen. Das ich hier in Deutschland geboren und aufgewachsen bin und meine ganze Familie hier lebte das ist ja in deren Augen nicht wichtig, wenn die Könnten würden die Jeden nicht Deutschen dessen Ahnen nicht rein Deutsch sind auch gleich abschieben oder Einreiseverbot erteilen, so müsste es nicht einmal solche Ausländerbehörden hier geben.

Naja bin jetzt etwas von dem abgekommen was ich Eigentlich schreiben wollte.

Ja das habe ich selbst geschrieben, hat aber par std gedauert, da es mir nicht leicht fällt über das was passiert ist mit anderen zu sprächen oder allgemein jemanden davon zu erzählen, was auch die Uhrzeit erklärt, in der ich das reingestellt habe.

das mit der Geschichte mit dem Kamel verstehe ich nicht, was das mit meinem Fall für ein Zusammenhang haben könnte.

Gruß, Labi

zu (Zitat) „also erstens mal: Ich Lebte in Deutschland seit meiner Geburt an“:
du erlebst und verstehst dich als Deutscher, weil du hier auf-gewachsen bist; für mich völlig nach-voll-ziehbar.
Du solltest dich mal damit beschäftigen, daß - und wie - Deutsche und deutsche Behörden mit ihren (deutschen) MitMenschen und MitBürgern um-gehen.

zu (Zitat) „Mein Vater Lebt hier seit ca.40 Jahren schon“:
auch er fühlt sich mittler-Weile als selbst-verständlich hier; je-doch ohne deutsche Staats-Bürgeschaft, denke ich mal.

zu (Zitat) „und ja ich hatte gegen ein Gesetz verstoßen“:
ich habe verstanden: 1 mal und 1 mal in besonders schweren Fall.
Es war also Alles in Allem 1 mal; und dies gleich ein besonders schwerer Fall.

zu (Zitat) „ohne auf die Rechte eines Kindes zu achten“:
Was hältst du von KinderArbeit und Zwangs-Arbeit im deutschen SchulSystem für deutsche Kinder ?
Über den NotenZwang wird jedes Kind gezwungen, sich selbst zu zwingen, sich mit Sachen unter Zwang zu beschäften. Dies hat mit den - auf dem Papier - deutschen GrundGesetzen und Demokratie somit nichts zu tun.
Kinder-Arbeit und ZwangsArbeit sind verboten.

zu (Zitat) „Jeden nicht Deutschen dessen Ahnen nicht rein Deutsch sind auch gleich abschieben“:
Es gibt Einige, die so denken. Da entscheidet deutsche Regierung von oben herunter, fremde Kulturen EINFACHEN Deutschen als Nachbarn ´zu-zu-muten´, wo-bei manch ein Deutscher schon sein eigenes Leben nicht in Griff bekommt.
Da soll er die Probleme fremder Kulturen und die gesamte fremde Kultur gleich mit sich beschäftigen. Und nicht nur EINE fremde Kultur.

zu (Zitat) „das ist alles andere als Rechtlich und menschlich“:
auch der Diebstahl . . .
wo-rauf es an-kommt: sie können es, und sie haben es getan; aus-weisen, EinReise-Verbot erteilen.
Davon bist du schockiert und traumatisiert; mit psychischen Folgen, wie du schreibst.
Das ist der Schmerz des Schocks, der Traumatisierung, der Verletzung.
(Auch der Bestohlene ist verletzt, gedemütigt, beleidigt, geschockt und traumatisiert.)
Psyschische Beschwerden ist ein möglicher Name dessen.
Das Wesentliche, das Wichtige: ist der Schmerz.
Den gilt es - JETZT - auf-zu-lösen, meiner Meinung nach.

Das Besondere: du hast diese Behörde in die Knie gezwungen.
Die deutsche Demokratie - auf Papier - hat also hierfür schon mal für dich funktioniert, damit du wenigstens wieder zurück kommen durftest und konntest, und wieder mit der Familie zusammen sein.
Juristisch würde ich mal einschätzen:
Für eine Erfolg-reiche Schadens-Eratz-Klage wäre Voraussetzung die - eine - gewonnene Klage gegen Deutschland, um damit den Schadens-Ersatz versuchen zu können ein-zu-klagen.
Ob dies Klage jetzt noch zu machen ist, denke ich nicht, da du dafür die Wieder-Einreise erhalten hast.

zu (Zitat) „da es mir nicht leicht fällt über das was passiert ist mit anderen zu sprächen“:
Völlig klar.

zu (Zitat) „Geschichte mit dem Kamel“:
in der Geschichte geht es um ein Kamel, das sein NeuGeborenes nicht trinken lassen kann.
Wegen irgend-eines Schmerzes.
Der wird gezeigt, wie der auf-gelöst wird.
Es geht in der Geschichte um Auflösung von Schmerz.

Gruß.

Hallo.zunächst muss ich sagen, daß die Rechtslage vorsieht, kriminelle Ausländer auszuweisen.das halten die meisten Bürger auch
Fur richtig. Aufenthaltstitel werden nur vergeben, fur auslaender, die ihren Wohnsitz hier haben (das haben sie "verspielt "durch ihren „Auslandsaufenthalt“.) Eine Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel,sondern nur der Nachweis fur einen gestellten Antrag. Die Rechtslage dürfte ziemlich klar sein.und wenn ich bedenke, wer das bezahlt ; nämlich der Steuerzahler. Also ich, tut mir Leid.machen sie das beste aus ihrem Leben! Viel Erfolg. Yusuf mas sigi

auch hallo

eine Fiktion bescheinigt zum einen, das man ein Antrag auf Verlängerung gestellt hat,zum anderen aber auch der alte Titel fortbesteht bis zur Entscheidung des Antrags und außerdem trägt der Antragsteller die kosten Seines Antrags und natürlich für Ausstellungen von irgendwelchen Ersatzdokumenten, aber auch wen jemand ausgewiesen wird, sind die kosten vom ausgewiesenen selbst zu tragen.