Kann ein im Ausland lebender Sohn von einem Imigranten der deutscher Staatsbürger war, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und auch bekommen?
MfG Franziska
Kann ein im Ausland lebender Sohn von einem Imigranten der deutscher Staatsbürger war, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und auch bekommen?
MfG Franziska
Kann ein im Ausland lebender Sohn von einem Imigranten der
deutscher Staatsbürger war, die deutsche Staatsbürgerschaft
beantragen und auch bekommen?
Das kommt vor allem auf den Zeitpunkt an, zu dem der Vater der deutschen Staatsbürgerschaft verlustig ging. (Vor/nach dem 8. Mai 1945, freiwillig/unfreiwillig, vor/nach Geburt des Sohnes).
s.
Die Frage ist so ungenau und ohne Fakten gestellt, dass sie so nicht beantwortet werden kann. Es ist weder gesagt, wann der Sohn geboren wurde noch ob die Eltern verheiratet waren noch ob der Vater zum Zeitpunkt der Geburt noch Deutscher war.
alwosa
Das ist wie alles eine Einzelfallentscheidung.
Wenn die Staatbürgerschaft nicht mehr vorhanden ist - mit welcher Begündung solle diese jetzt erteilt werden?
Ich denke der richtige Zeitpunkt ist verpasst!
1.: ich schließe mich der Aussage von Larissa an
2.: … Kind eines Deutschen erhält definitiv die dt. Staatsbürgerschaft (aber nicht erst nach 18 Jahren) Wenn der Vater früher mal Deutscher Staatsbürger war, dürfte es keinerlei Rechtsgrundlage geben
Gruß Sigi
sofern der sohn geboren wurde, während der vater noch deutscher war, dann ist der sohn auch deutscher, ob mit oder ohne pass, ist hier unerheblich. wer einmal deutscher war, wird es immer bleiben bzw. kann es immer wieder „neu“ beantragen! einfach mit allen unterlagen (übersetzt) zur nächstgelegenen rechts/Konsularabteilung der zuständigen deutschen botschaft gehen und sich beraten lassen, kostet nix und ist sehr hilfreich!