Anstatt so einen Satz hinzuwerfen hättest Du Dich eigentlich kundig machen können.
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Hi
Dein Vokabular geht mir gegen den Strich. Du machst
Unterschiede, die unsere Verfassung nicht kennt.
Natürlich kennt unsere Verfassung diesen Unterschied. Das GG spricht von „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist […]“. Das impliziert aber, nach rein sprachlicher Logik, dass das Deutschsein auch anders definiert werden kann und wird. Lies Dir mal einen Grundrechtskommentar zu dem Artikel durch.
gruß
Raoul
Das läßt
sich nämlich nicht messen
als was man sich fühlt läßt sich in der tat nicht messen.
dennoch sind nicht alle staatsbürger gleich! man kann drei fälle eindeutig unterscheiden und auch messen:
staatsbürger von geburt an: der mensch ist im land bzw. durch inländische eltern geboren worden und im land aufgewachsen
staatsbürger durch spätere legitimation: ein ausländer nimmt das recht auf eine andere staatsangehörigkeit später in anspruch, zb. bei einem elternteil aus diesem land.
staatsbürger durch spätere naturalisation: unabhängige, freiwillige einwanderung von fremden.
so ziemlich ALLE gesetzgebungen unterschieden diese drei fälle. unter welche gruppe man fällt ist äußerst relevant, wenn es zb. um die vererbbarkeit der Staatsanghörigkeit, der doppelstaatsbürgerschaft und anderen dingen des status geht.
die ersten beiden fälle stellen ein recht dar, der letztere ein privileg.
meistens ist die erste gruppe vollständig integriert, die zweite schwerer und die dritte manchmal gar nicht.
gruß
dataf0x