Guten Tag,
Wollte fragen was ist wenn zum beispiel: mein kind ist deutscher staatsbürger und ich als vater bin türkischer staatsbürger und habe kein aufenhaltsrecht in deutschland war nur als tourist dort für 3 monate.Ich bin mit meiner frau geschieden und habe das Sorgerecht des kindes und leben natürlich auch zusammen,habe ich die chance nach deutschland mit meiner tochter zu kommen um eine bessere zukunft für meine tochter auf zu bauen.
Ich beherrsche auch etwas die deutsche sprache.
Dise Frage ist für einen bekannetn von mir und nicht für mich selbst.
Mit Freundlichen Grüßen.
Guten Tag,
also erstmal will ich dich nicht enttäuschen, aber in meim studium geht es leider nicht um dieses thema, also weiß ich nicht viel. Das was ich weiß ist das du dich mal über den antrag zur familienzusammenführung infomieren solltest bzw. stellen solltest. Außerdem hatte meine freundin ein änliches problem und normalerweise bekommt der kindesvater oder -mutter dann ein aufenthaltsrecht erhalten, denn wenn das nicht so wäre würden die behörden viele familien trennen müssen.
aber bei solchen fragen wäre das beste zu einem familienrechtsanwalt zu gehen und sich für den spreziellen fall beraten zu lassen und so teuer wie man es denkt ist es nicht. es spielen auch viele andere faktoren eine große rolle, deshalb ist jeder fall besonders…
ach ja wenn du dich bemühst wirst du keine probleme bekommen und die mutter muss deine vaterschaft anerkennen und besonders ist es wichtig das dieses bei den behörden passiert…es ist ein kompliziertes verfahren und viele behördengänge…
also ich hoffe ich habe dir einbisschen helfen können und wünsche dir viel erfolg
Mit Freundlichen Grüßen.
Eine definitive Antwort kann ich leider nicht darauf geben. Da das Kind deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann das Kind später als Erwachsene zweifellos in Deutschland leben. Die Eltern des Kindes haben nicht Niederlassungsrecht oder Arbeitserlaubnis nur weil das Kind Staatsbürger ist.
Ich bin selbst Amerikaner und weder Amerikaner noch Türken sind EU-Staatsbürger. Für alle Nicht-EU-Staatsbürger ist ein Antrag auf Niederlassung d.h. in Deutschland zu leben und zu arbeiten erforderlich. Mein Kind (jetzt erwachsen) hat beide Staatsangehörigkeiten: amerikansich und deutsch aber das hilft nicht die Eltern in Bezug auf Recht in Deutschland leben und arbeiten zu können. Um eine 100-prozentige Antwort darauf zu bekommen, müsste man ein deutsches Konsulat fragen, wo solche Anträge gestellt werden. Ich gehe davon aus, dass das nicht möglich ist ein Recht des Kindes auf die Eltern zu übertragen. Viel Glück eine Lösung zu finden.