Ausländerbehörde Bediensteten geben falsche Gesetze als Begründung

Wir waren heute bei der Ausländerbehörde, die Dame war unhöflich und unfreundlich. Sie war sehr herablassend und handelte willkürlich. Seit 3 Jahren ist immer die gleiche Person für uns zuständig.

Die Dame begründete mit angeblichen Gesetzen die nicht stimmen oder überhaupt existieren.

  1. Ohne einen B1 Prüfungsnachweis gäbe es für Ausländer nur eine 1 jährige Aufenthaltsgenehmigung bzw. Verlängerung.

  2. Für Ausländer die eine B1 Prüfung nachweisen können höchstens 2 Jahre Aufenthalt bzw. Verlängerung auf 2 Jahre.

Solche Gesetze kenne ich nicht und habe keine gefunden.

Wir müssen uns endlich über dieses Verhalten beschweren.

Zu meinem Mann er ist verheiratet hat zwei Kinder und einen festen Job mit gutem Einkommen. Er lebt seit Februar 2011 in Deutschland und wir verfügen über genügend Wohnraum. Bis auf die B1 Prüfung hat er alle erdenklichen Deutschkurse besucht.
Was denken Sie drüber gibt es solche Gesetze wirklich?

Danke für eure Antworten.

Vielleicht hilft das hier weiter: https://www.anwalt.org/aufenthaltserlaubnis/

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Ja genau da steht auch nichts über diese angeblichen Gesetze.

Davon wäre ich jetzt ausgegangen, sonst wäre er nicht dein Mann, oder??

Es ist egal, was wir denken, warum fragt ihr die Dame nicht nach dem genauen Gesetz mit Angabe des/der Paragraphen?

Warum macht er dann nicht einfach die Prüfung? Immerhin lebt er seit 9 Jahren hier, da sollte er Deutsch soweit beherrschen, dass er die Prüfung besteht. Wir reden hier von B1, nicht mal von B2 oder C1/C2!

Was ist dein Status in Deutschland? Bist du deutsche Staatsangehörige?

Hier lese ich z. B. auch etwas von einem Integrationskurs, hat er auch an einem solchen teilgenommen? Bei dem Link von @BBlex steht auch nichts von der B1-Prüfung, sondern vom Integrationskurs. Also, wie sieht’s aus?

Gruß
Christa

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doch diese Gesetze existieren!

Vielleicht hilft dir dies weiter.

[wichtige-erlaeuterungen-und-hinweise_20171019_1.pdf](file:///C:/Users/Ryzen/Downloads/wichtige-erlaeuterungen-und-hinweise_20171019_1.pdf

AufenthG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Klingt irgendwie seltsam.

er ist mit Dir verheiratet und ihr habt gemeinsame 2 Kinder ?

Welche Gesetze wurden denn von der unfreundlichen Dame genannt?

Du hast bisher noch keines davon angegeben.

Konkret gibt es da ein einziges einschlägiges Gesetz, das ist das Aufenthaltsgesetz aka AufenthG.

Wenn eine Behörde ihr Handeln mit einer gesetzlichen Grundlage begründet, ist sie gehalten, mindestens den Paragraphen und ggf. dessen Absatz zu nennen, auf den sie sich bezieht.

Ziemlich bedeutend im vorliegenden Fall dürfte § 28 Abs 2 AufenthG sein - reiß das Dings aber bitte nicht aus dem Zusammenhang, verschaffe Dir einen Überblick, lies insbesondere den gesamten Abschnitt 6 und den gesamten § 2 AufenthG.

Das ist keine leichte Kost, schon klar. Aber viel leichter ließe sich helfen, wenn Du konkret sagtest, was Du von den Bestimmungen im AufenthG nicht verstanden hast.

Schöne Grüße

MM

Da der 1. Link nicht funktioniert hat - kommt hier der Originaltext:

Kompettzitat eines evtl. urheberrechtlich geschützten Werkes entfernt und statt dessen zum Original im Internet verlinkt
MOD Pierre

Danke…!

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