Ausländerbehörde verschiebt Termin

Hallo an Alle.

Habe ein neues Problem. Meine Partnerin ( Peruanerin) befindet sich seit 1. August legal ohne Visum in Deutschland. Grund der Reise war unsere Tochter. Sie ist jetzt 10 Monate alt und wir wollten sie meiner Familie zeigen und sie in das deutsche Familienregister eintragen lassen. Ein Verbleiben in Deutschland war nicht geplant. Durch unser Zusammenleben hat sich jedoch der Wunsch ergeben, dass jetzt beide vorerst in Deutschland bleiben wollen. ( Familiennachzug zu einem minderjährigen Deutschen) . Unsere Tochter besitzt jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für den Antrag haben wir bereits vor 1,5 Monaten einen Termin mit der Ausländerbehörde gemacht. Um eine Bearbeitung zu beschleunigen haben wir den Antrag bereits vorab abgegeben. Der Termin sollte der 22. Oktober sein.

Heute bekomme ich eine Absage dieses Termins mit einem Ausgleichtermin am 14.11.

Nun meine Frage. Meine Frau kann sich nur noch bis 31. Oktober legal in Deutschland aufhalten. Nur bei einem legalen Aufenthalt kann sie eine Fiktionsbescheinigung durch die Ausländerbehörde, bis zur Entscheidung über den Aufenthalt, bekommen. Dies wäre am 14. 11. nicht mehr gegeben,

Der Antrag ist zwar bereits eingegangen jedoch erfolgte noch keine persönliche Vorsprache oder Vorlage von Originaldokumenten. Kann man ihr dies zum Vorwurf machen und eine evtl. Fiktionsbescheinigung verweigern.

Ich schreibe meine Anfragen immer in mehrere Foren, daher nicht wundern wenn man dies wiederholt liest.

Vielen Dank und allen einen schönen Tag

Mal ganz dumm gefragt: hast du das Problem mit der Behörde nach der Absage und Neuterminierung mal besprochen?

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sorry, konnte erst jetzt Antworten. Telefonische Anfragen landen im Nichts. Wird nur auf einen neuen Termin verwiesen. Allerdings habe ich eine E-Mail geschrieben und vorerst eine Eingangsbestätigung bekommen. Mit dem Vermerk, dass die Anfrage innerhalb der nächsten 14 Tage beantwortet wird.

Mir fehlen Informationen:
Welche Staatsangehörigkeit hast du?
Weshalb heiratest du die Mutter deines Kindes nicht, wenn ihr zusammen in Deutschland bleiben wollt.
Bist du weiblich oder männlich?

Auf Grund welcher Entscheidung?

?

Hallo und danke der Nachfrage.
Also ich bin männlich und gebürtiger Deutscher. Die Mutter in Deutschland heiraten ist geplant aber nicht so einfach. Zumindest nicht in einem zeitlichen Rahmen von 3 Monaten. Das haben wir im letzen Jahr erlebt als wir alle Papiere hatten und da war unsere Tochter noch nicht geboren.

Nicht auf Grund einer Entscheidung sondern kraft Gesetzes. Es gibt für die deutsche Staatsbürgerschaft ein Territorial- und ein Abstammungsprinzip.
" Durch Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist."

Da hatte ich hier und in anderen Foren schon viele Diskussionen drüber. Fakt ist jedenfalls, dass dies auch von Standesamt bestätigt und uns eine Geburtsurkunde für die kleine ausgestellt wurde. Somit kann dies nicht falsch sein. Und die kleine besitzt jetzt bis zum 18. Lebensjahr zwei Staatsangehörigkeiten.

Meine Fragen hast du gelesen, denn aus deinem Text ging nicht hervor, dass du Deutscher bist.