Hallo an Alle.
Habe ein neues Problem. Meine Partnerin ( Peruanerin) befindet sich seit 1. August legal ohne Visum in Deutschland. Grund der Reise war unsere Tochter. Sie ist jetzt 10 Monate alt und wir wollten sie meiner Familie zeigen und sie in das deutsche Familienregister eintragen lassen. Ein Verbleiben in Deutschland war nicht geplant. Durch unser Zusammenleben hat sich jedoch der Wunsch ergeben, dass jetzt beide vorerst in Deutschland bleiben wollen. ( Familiennachzug zu einem minderjährigen Deutschen) . Unsere Tochter besitzt jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Für den Antrag haben wir bereits vor 1,5 Monaten einen Termin mit der Ausländerbehörde gemacht. Um eine Bearbeitung zu beschleunigen haben wir den Antrag bereits vorab abgegeben. Der Termin sollte der 22. Oktober sein.
Heute bekomme ich eine Absage dieses Termins mit einem Ausgleichtermin am 14.11.
Nun meine Frage. Meine Frau kann sich nur noch bis 31. Oktober legal in Deutschland aufhalten. Nur bei einem legalen Aufenthalt kann sie eine Fiktionsbescheinigung durch die Ausländerbehörde, bis zur Entscheidung über den Aufenthalt, bekommen. Dies wäre am 14. 11. nicht mehr gegeben,
Der Antrag ist zwar bereits eingegangen jedoch erfolgte noch keine persönliche Vorsprache oder Vorlage von Originaldokumenten. Kann man ihr dies zum Vorwurf machen und eine evtl. Fiktionsbescheinigung verweigern.
Ich schreibe meine Anfragen immer in mehrere Foren, daher nicht wundern wenn man dies wiederholt liest.
Vielen Dank und allen einen schönen Tag