Analyse Strafanzeige
Danke !
Ich denke nicht, dass es jemand zum Prozess kommen lassen
wird.
Hallo Richard,
ich bin kein Jurist, aber der gesunde Menschenverstand wird in der Rede keine Volksverhetzung in Passagen aus dem text herausfiltern können. Man kann grundsätzlich etwas gegen diese rede haben und sie so analysieren, wie die Autoren Benz und Brode das im Spiegel getan haben. Wenn ich die Kommentare in den Tageszeitungen zu Hohmann lese, dann ist die Ablehnung einhellig und sein Rauswurf aus der Partei eine allgemeine Forderung. Das ist die eine Seite.
Rein juristisch kann man sich nur an den Vorwurf des „Tätervolks“ für die Juden aufhängen. Da hat er nämlich geschrieben:
„Mit einer gewissen Berechtigung könnte man im Hinblick auf die Millionen Toten dieser ersten Revolutionsphase nach der „Täterschaft“ der Juden fragen. Juden waren in großer Anzahl sowohl in der Führungsebene als auch bei den Tscheka-Erschießungskommandos aktiv. Daher könnte man Juden mit einiger Berechtigung als „Tätervolk“ bezeichnen.“
Wohlgemerkt, er schreibt das im Konjunktiv!
Aber weiter im Text schreibt er dann:
„Daher sind weder „die Deutschen“, noch „die Juden“ ein Tätervolk. Mit vollem Recht aber kann man sagen: Die Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien, sie waren das Tätervolk des letzten, blutigen Jahrhunderts…“
Also schreibt er deutlich, daß die Juden kein Tätervolk sind.
Damit wäre der Fall juristisch eigentlich klar. Man kann einen Menschen nicht 5 Jahre hinter Gittern stecken, weil man zwischen den Zeilen zu lesen vermag.
Trotzdem berichten aber alle Medien über Hohmann immer mit dem Zusatz er habe die Juden als Tätervolk bezeichnet. Eigentlich hat er das aber nicht. Er hat es einmal im Konjunktiv getan, um es kurze Zeit später zu verneinen.
Politisch ist er möglicherweise zweifelhaft und untragbar, juristisch aber zweifelsfrei.
Gruß,
Klaus