Guten Tag, ich möchte eine Russin heiraten, die aber in Polen gelebt hat. Nun habe ich aber gehört, das man mindestens 1000€ im Monat zur Verfügung haben muß um hinterher Unterhaltszahlungen leisten zu können. Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente die bis zur Grundsicherung aufgestockt wird. Ca.800€. Kann ich trotzdem heiraten? Gruß
hallo
wenn man 1000€ zur verfügung hat kann man nicht zu
unterhalt verpflichtet werden, weil die pfändungsgrenze
noch darüber liegt.
bei dem einkommen, könnte man deshalb, so meine ich wenigstens risikolos heiraten, was soll schlimmes passieren.
ich persönlich war mit einer ausländerin lange zusammen, würde aber nie eine heiraten
auskunft unverbindlich (nur persönliche meinung)
gruß Manfred
hallo. wo liegt denn die pfändungsgrenze? gruß
Da gibt es eine spezielle Tabelle, die unter Bezugnahme auf die Miete den Betrag anzeigt, den Sie monatlich netto zur Verfügung haben müssen.
Fragen Sie einen Anwalt oder den Migrations-/Integrationsbeauftragten des Landes.
Danke. Gruß
hallo
etwas drüber, ich glaube so um 1080
hallo. wo liegt denn die pfändungsgrenze? gruß