Eine Freundin bat mich um folgenden Rat, zu dem ich Hilfe brauche. Sie ist ohne Aufenthalstgenehmigung (nur polnischsrachig) und möchte ihren deutschen Freund heiraten. Was passiert mit der Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Ehe aus irgendwelchen Gründen schief geht (z.B. im Falle, daß er sie irgendwie mißhandelt oder sich scheidenlassen will)? Gibt es disbezügl. Fristen und an wen wendet man sich um sich diesbezgl. zu erkundigen?
gehört deine Anfrage eigentlich nicht eher ins Brett Recht oder so?
Naja, jedenfalls: gehört eigentlich Polen bereits zur EU oder werden noch Verhandlungen geführt?? Für EU-Mitglieder (vielleicht wir sie es bald, wenn sie es noch nicht ist…)
wird ein Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre ausgestellt - egal ob man verheiratet ist oder nicht. Man muss lediglich beweisen, dass man eine Wohnung (Zimmer) hat und eine Arbeit. Fehlt eine dieser Komponenten, bekommt man die Genhemigung für 3 Monate. ABER: ausser man ist vorbestraft, kann man als EU-Mitglied NICHT aus Deutschland rausgeschmissen werden, d.h. die Gehnemigung wird immer wieder verlängert. Man kann u.U. nach 5 Jahre sogar eine unbefristete beantragen.
Wie gesagt: das gilt für EU-Länder.
Soweit ich weiss bekommt man/frau mit der Eheschliessung (muss sicher beantragt werden) eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Fuer die Einbuergerung muss die Ehe seit 2 Jahren bestehen und der Antragsteller muss Deutsch sprechen koennen, wenn ich das richtig verstanden habe.